Niederlage für die Polizei Hannover
19. Oktober 2020 | Themenbereich: Niedersachsen, Polizei | DruckenIn dem beigefügten Urteil geht es um die Unzulässigkeit des Betriebes mehrerer polizeilicher Videoüberwachungsanlagen in Hannover.
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurde 2016 der Polizei Hannover untersagt, 50 öffentliche Videoüberwachungskameras zu betreiben. Obwohl die Polizei Berufung einlegte, wurden diese 50 Kameras zwischenzeitlich abgeschaltet. Nun hat der Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am 6.10.2020 entschieden, das weitere 9 Videoanlagen rechtswidrig betrieben werden, die auch abgeschaltet werden müssen.
Das Gericht hält Videoüberwachungsanlagen zwar grundsätzlich für zulässig, nicht aber die Umsetzung der gesetzlich geregelten Pflichten zur Hinweis- und Kenntlichmachung. Weiter wird beanstandet, dass einige Orte nicht die Anforderungen des Tatbestandes der Eingriffsbefugnis erfüllten. Bemerkenswert an der Begründung ist allerdings die eher selektive Auswahl von Literatur, auf die sich das Gericht beruft. Das Gericht hat eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung des Klägers anerkannt.
Die Standorte der aktuellen Videoüberwachungsanlagen in Hannover kann man einsehen unter dem Link: https://www.pd-h.polizei-nds.de/praevention/kriminalpraevention/videoueberwachung-im-stadtgebiet-hannover-112769.html
Quelle:ASW Norddeutschland e.V,