Verwertung von Steuer-CDs

30. November 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Justiz | Drucken

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Rechtsauffassung der Landesregierung, wonach grundsätzlich selbst rechtswidrig erlangte Steuerdaten als Beweismittel für Ermittlungsverfahren gegen Steuersünder verwertet werden dürfen”, erklärte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Dienstag (30. November 2010) in Stuttgart. Das Bundesverfassungsgericht sehe durchaus die Möglichkeit, dass der Ankauf von Steuer-CDs durch die Steuerbehörden rechtswidrig oder gar strafbar sein könnte. Diese Frage habe die Kammer aber ausdrücklich offen gelassen und nicht entschieden.

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