Liberalisierung des Glücksspielmarktes
22. Oktober 2010 | Themenbereich: Parteien, SPD | DruckenZur den Äußerungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung für eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf: Die Drogenbeauftragte Dyckmans wird sich vermutlich zu Weihnachten ihre Übersiedlung ins Wirtschaftsministerium wünschen. Anders kann man ihr fragwürdiges Engagement in der Suchtprävention nicht nachvollziehen.
Das im bisherigen Staatsvertrag enthaltene Glücksspielverbot im Internet muss erhalten bleiben. Gerade vom Internetglückspiel geht wegen der fehlenden sozialen Kontrolle der Spielenden und der bargeldlosen Zahlung eine besonders große Suchtgefahr aus. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion, dass das Internetglücksspiel ein “besonderes Suchtpotenzial” hat. Es ist völlig illusorisch zu glauben, dass eine von “Spielerschutz und Suchtprävention” begleitete Freigabe ein Beitrag zur Suchtbekämpfung sei. Die bestmögliche Suchtprävention in diesem Bereich bleibt das Verbot, selbst wenn es – wie jedes Verbot – von manchem auch umgangen wird.
Wir bezweifeln, dass eine Öffnung des Marktes für Sportwetten der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht dienen kann. So weist der Suchtbericht 2009 zu Recht darauf hin, dass sich unter anderem im Bereich der Sportwetten die größte Anziehungskraft für Glücksspielsüchtige findet. Statt einer Öffnung und Erweiterung dieses Marktes vorauseilend ihren Segen zu geben, sollte bei der Suchtbeauftragten eigentlich die Prävention an erster Stelle stehen.
Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes wird nicht vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes verlangt. Gefordert ist eine Stärkung der Suchtprävention und Suchtbekämpfung. Diese muss im Mittelpunkt der Verhandlungen über die Neuordnung des Glücksspielstaatsvertrages stehen.



meinungsfreiheit scheint beim punkt liberalisierung des glücksspielstaatsvertrages bei der SPD nur bedingt vorhanden zu sein . liebe frau graf ! erst vor wenigen tagen hat das OLG KÖLN in einem verfahren gegen WESTLOTTO , sie wissen schon , staatlicher glücksspielanbieter , festgestellt , WESTLOTTO verstößt gegen den glücksspielstaatsvertrag . bei einer großen anzahl von testkäufen bei LOTTOANNAHMESTELLEN konnten für glücksspiele gesperrte personen sportwettangebote von ODDSET spielen, indem sie ganz einfach LOTTO-BASISKARTEN anderer personen benutzten , da auf den karten keine photos enthalten sind . nur ein wirklich klitzekleines beispiel über die ernsthaftigkeit der ” SUCHTPREVENTION ” ! das die SPD bundesweit mittelerweise noch hinter den GRÜNEN in der meinung der wähler rangiert , vermag mich wirklich nicht zu wundern . ich kann mich ja gerne über viele argumente von pro und kontra liberalisierung sportwetten unterhalten , die idee , das INTERNET für sportwetten zu sperren , na ja , mindestens weltfremd , um nicht zu sagen ziemlich dumm und für eine demokratische partei , deren berühmtester kanzler , WILLI BRANDT , einmal sagte , und das vor gefühlt hundert jahren “WIR WOLLEN MEHR DEMOKRATIE WAGEN ” eigentlich unwürdig . die wahren hintergründe der ablehnung einer liberalen sportwette durch die SPD und DIE LINKE , das zu erfahren ………!
Sportwetten müssen staatlich bleiben! Das sehr populäre Produkt Sportwetten wird mittlerweile von global tätigen Glücksspielanbietern mit so genannten Offshore-Lizenzen (gelten i.d.R. nicht im Ausstellerland) zur Kundenakquirierung für andere Glücksspielbereiche benutzt und das Produkt Sportwetten wird dabei entsprechend quersubventioniert. Die Bilanzen einiger Unternehmen sind öffentlich zugänglich und der erwirtschaftete Hold bei Sportwetten (Einsätze abzüglich Gewinne) wird mit etwa 7 % publiziert. Werden die Kosten des Geldverkehrs abgezogen, geht die betriebswirtschaftliche Rechnung schon nicht mehr auf.
Eine Konsequenz davon ist, dass es heute im Internet keine reinen Sportwettenanbieter mehr gibt, ohne die üblichen, eigentlich fast überall auf der Welt unter strenger staatlicher Kontrolle stehenden, Glücksspielprodukten, wie Casino, Slot-Machines und Poker, etc… , da sich nur darüber Gewinn erzielen lässt. Bei all diesen Glückspielen könnte jedenfalls der Anbieter über Gewinn oder Verlust selbst entscheiden. Kontrollierbar ist das nicht.
Da in letzter Vergangenheit mehrere wichtige Länder für diese Offshore-Lizenz-Anbieter als Absatzmarkt (USA, Türkei, Portugal, Slowenien, Polen, Italien, Frankreich und zuletzt Südafrika) ausfielen gelangt jetzt Deutschland verstärkt in den Focus dieser Anbieter, was schwerwiegende negative Auswirkungen für die nationalen Glücksspielanbieter mit sich bringt.
Wenn der Staat gegen irgendwelche Verträge verstösst ist das legal. Meiner Meinung nach gehört auf jede Bier bzw. Schnapsflasche der Spruch Saufen macht doof und zerstört Gehirnzellen. Geht nicht der Staat verdient ja genug mit. Der ganze Schmarrn mit der Spielsucht da muss ich immer wieder schmunzeln. Wer richtig zockt tut es übers Netz oder an den Automaten, bei zweiten verdient der Staat ja auch wieder genug mit.
Naja abwarten was das BVG am 23.11 sagt, dann sieht die Welt für diese Heuchler wieder ganz anders aus, und hoffentlich kommen dann richtig dicke Schadensersatzforderungen auf manche Städte zu, weil diese ja genug in den Kassen haben. Gut das es Deutschland so gut geht das es auf die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer der ganzen Beschäftigten in den Wettbüros verzichten kann.
Und auch hier. Es geht der SPD nur um Lobbyarbeit späterer Pöstchen wie es Renate, Seiters derzeit praktiziert. Und nochmal, wir sind nur alle 4 Jahre 1x interessant. Es geht auch diesmal nicht um uns armen Spielsüchtigen.
Ich habe mir ein paar Gedanken darüber gemacht,
wie eine Ausdehnung des Glücksspielstaatsvertrags
auf Geldspielautomaten aussehen müßte, um eine
europarechtskonforme Kohärenz des Monopols herzustellen:
1. Da Geldspielautomaten ein viel höheres Suchtpotenzial
als Sportwetten aufweisen, muss eine mindestens ebenso strenge
Regelung wie bei Oddset-Wetten eingeführt werden.
2. Das bedeutet eine komplette Erfassung der Spieleinsätze
jedes einzelnen Spielers an jedem einzelnen Gerät.
3. Dafür müssen alle Geldspielautomaten mit Kartenlesegeräten
ausgestattet und mit einem Zentralcomputer vernetzt werden.
4. Wer als spielsüchtig auffällt ( die Kriterien dafür müssten
noch festgelegt werden ), wird sofort für sämtliche Geldspielautomaten gesperrt.
5. Natürlich dürfen solche Geldspielgeräte nicht mehr von Privaten
betrieben werden, da nur der Staatsmonopolismus die Spieler schützen kann.
6. Deshalb müssen die Spielotheken entweder verstaatlicht oder geschlossen werden.
Ich glaube nicht, dass dies auf Bundesebene verwirklicht wird,
zumal der zuständige Minister Brüderle von der FDP ist.
Das große Thema der Spielsucht, sind die Automatenspiele. Diese gehören massiv zurückgedrängt. Daneben müssten so genannte Skillgames gefördert werden, die eben nicht nur überwiegend oder komplett vom Zufall abhängen. Im gleichen Atemzug müssten die maximal möglichen Einsätze in den unteren Centbereich gedrückt und die maximal zu verspielende Summe deutlich gecappt werden. Und überhaupt: Würde das Glücksspiel in staatlicher Hand sein – was es de facto gar nicht ist -, dann wäre es ein Leichtes, eine Zerstreuung für den Bürger zuschaffen, die eben nicht in Spielsucht enden muss. Da man aber den Kampfplatz schon lange für Privatunternehmen geräumt hat, und diese genau davon leben, deshalb ist der Staat sehr weit weg, wenn es um Kontrolle oder gar Prävention geht. Letztlich ist man an Einnahmen interssiert – Staat wie Anbieter. Ginge es um den “Spielerschutz”, wären schon lange neue Konzepte auf dem Tisch.