Gewalt gegen Polizeibeamte: Justiz muss neuen Strafrahmen ausschöpfen
15. Oktober 2010 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen | DruckenDie Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert die Gerichte in Deutschland auf, den künftig neuen Strafrahmen bei Gewalt gegen Polizeibeamte auszuschöpfen. In den letzten Jahren ist die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten deutlich gestiegen.
Vor diesem Hintergrund beschloss das Bundeskabinett in dieser Woche, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und auch gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte künftig mit bis zu drei Jahren Haft zu belegen. Bei schwerem Widerstand, etwas wenn Eisenstangen oder Pflastersteine im Spiel sind, können es bis zu fünf Jahre sein. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Entscheidung des Kabinetts. Damit wurde eine seit langem bestehende Forderung der DPolG umgesetzt.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wenn die neue Regelung Gesetzeskraft erlangt, sind die Gerichte gefragt. Sie müssen den neuen Strafrahmen auch nutzen und mit ihren Urteilen deutlich machen, dass Gewalt gegen Polizisten in keiner Weise geduldet wird. Deshalb ist es notwendig, dass der Widerstand ausdrücklich angeklagt wird, auch wenn andere Straftaten im Raum stehen.
Leider sehen einige Richter Angriffe auf Polizisten immer noch als Kavaliersdelikt an, das sozusagen als Berufsrisiko abgehakt werden soll. Damit muss Schluss sein. Wenn nach brutalen Übergriffen immer wieder Bewährungsstrafen verhängt oder Einstellungen verfügt werden, ist dies eher eine Einladung zur nächsten Tat, als eine echte Sanktion. Wer Polizisten angreift und verletzt, gehört hinter Gitter und zwar für längere Zeit.
Mindestens genauso wichtig ist die Verkürzung der Verfahren, bis es zu einer Verurteilung kommt. Die Täter müssen den Zusammenhang von Tat und Sanktion begreifen, deshalb dürfen nicht etliche Monate vergehen. In Genua sind Fußballrowdys zwei Tage nach der Tat zu Haftstrafen verurteilt worden, das ist der richtige Weg!”




Falsches Zeichen in Bezug auf die Demokratie.
Sicherlich – Gewalt gegen Personen ist nicht hinnehmbar.
Der Widerstand gegen Ordnungskräfte muss aber im gewissen Rahmen als demokratisches Mittel in Kauf genommen werden -
Oder möchte man nun mit diesem Unsinn nun das Demonstrations- und Versammlungsrecht abschaffen?
Jegliche Versammlung die sich nicht auflöst, jeglicher Sitzstreik, jegliche Aktion die “politisch unerwünscht” ist, wird nun mit bis zu drei Jahren Haft bedroht.
Jeglicher Widerstand gegen einen “Platzverweis” wird zur 3-Jahres-Problematik.
….wird das nun eine diktierte Ordnung durch Angst?
Das wird böse nach hinten los gehen -
denn dann wird Widerstand der “Gewalt” gegen Einsatzkräfte gleich gesetzt -
und so wird es bald zur Normalität, das keiner etwas gesehen hat.
Wer verpfeift dann noch den Steinewerfer neben sich auf der Demo wenn er Angst haben muss, wegen “widerstandes” nun ebenfalls auf bis zu drei Jahre verknackt zu werden –
weil die Demo vielleicht nicht genehmigt war….?