Aggression, Provokation und Respektlosigkeit
7. September 2010 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter | DruckenEine Studie „Polizei in konfliktbehafteten Alltagssituationen – Aggression und Provokation gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte 2009″ im Regierungsbezirk Karlsruhe belegt, dass die Polizei bei ihrer täglichen Arbeit immer häufiger mit Aggressionen, Provokationen und Respektlosigkeit konfrontiert wird.
Allein in dem sechswöchigen Erfassungszeitraum von Ende Oktober bis Anfang Dezember 2009 wurden 561 Einzelfälle mit 1.224 Provokationen oder Aggressionen gegen die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten des Streifendienstes der elf an der Untersuchung teilenhmenden Polizeireviere aufgelistet.
Manfred Klumpp, BDK-Vorsitzender in Baden-Württemberg”Solche Situationen können sich sehr schnell zu Widerstandshandlungen und schwerer Gewalt gegen die Polizei aufschaukeln. Es muss jedem klar sein, dass den Weisungen der Polizei grundsätzlich Folge zu leisten ist, was spätere Überprüfungen des Einschreitens und von Anordnungen wie in anderen Fällen nicht ausschließt.” stellt der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp fest. “Es darf nicht immer erst zu Gewalt oder der Drohung mit Gewalt kommen, bevor solches Verhalten sanktionsfähig ist, oder ‘Provokateure’ selbst dann straflos bleiben.”
Für den BDK ist daher eine Strafverschärfung des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) nur eine Facette des Handlungsbedarfs und fordert daher seit langem auch eine inhaltliche Anpassung des § 133 StGB. Er schlägt hierzu folgende Formulierung vor:
„Ebenso wird bestraft, wer Weisungen von in Abs. 1 genannten Vollstreckungsbeamte und Soldaten der Bundeswehr nicht befolgt oder andere dazu bringt, solche Weisungen nicht zu befolgen und dadurch die Bereitschaft einer Personenmehrheit zu Widerstandshandlungen fördert.
Ebenfalls wird bestraft, wer durch sein Verhalten absichtlich dazu beiträgt, dass eine gebotene Amtshandlung wesentlich erschwert oder nicht vorgenommen werden kann.”


