Sexuelle Gewalt: Kirche bleibt im Unklaren

1. September 2010 | Themenbereich: Justiz | Drucken

Zur Vorstellung der neuen Leitlinien der katholischen Kirche für den Umgang mit sexueller Gewalt erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Grundsätzlich lassen die überarbeiteten Leitlinien der katholischen Kirche das Bemühen erkennen, aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen. Die Klarstellung der Bischofskonferenz zeigt, dass die katholische Kirche unabhängig vom Ansehen der Institution eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anstrebt. Die bisherige Arbeit des Runden Tisches hat hier Früchte getragen.

Nicht ganz deutlich wird, wie in innerkirchlichen Institutionen künftig mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspricht. Außerdem bleibt unklar, ob innerkirchliche Voruntersuchungen künftig ausgesetzt werden sollen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht zu behindern.

Der Runde Tisch der Bundesregierung wird Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden vorschlagen, die als Handlungsempfehlung für alle betroffenen Institutionen gedacht sind. Sie sollen Orientierung und Hilfestellungen für den Umgang mit Verdachtsfällen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen geben. Als generelle Handlungsmaxime gilt der Grundsatz der unverzüglichen Information der Strafverfolgungsbehörde über die Verdachtsfälle. Ausnahmen sind nur in einem sehr begrenzten Umfang vorgesehen, um Vertuschungen künftig zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren.

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