Gedankenaustausch zur Dienstrechtsreform

1. September 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Interessenvertretungen | Drucken

Der BDK setzt seine Angeordnetengespräche auf örtlicher Ebene fort. Schwerpunkt ist aufgrund der Aktualität u.a. die anstehende Dienstrechtsreform. Nachdem die erste Lesung zur Dienstrechtsreform im Landtag am 29.07.2010 erfolgte, wurde u.a. mit Herrn Dr. Klaus Schüle, MdL und stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU BW ein Gesprächstermin vereinbart.

Den Termin am 11.08.2010 nahmen der Bezirksverbandsvorsitzende, Franz Schumacher und der stellv. LaVo Südbaden, Michael Sutter, wahr. Herr Dr. Schüle zeigte sich hinsichtlich der bestehenden Polizeistrukturen gut informiert.

Aufgrund der aktuellen Überwachungsmaßnahmen eines auf freien Fuß gesetzten sicherungsverwahrten Straftäters mit ungünstiger Prognose und der daraus resultierenden personellen Kraftanstrengung bei der Polizeidirektion Freiburg, hatte sich Dr. Schüle im Vorfeld schriftlich an den IM, Heribert Rech, gewandt und auf die zusätzliche Belastung vs. Personalverstärkung hingewiesen.

Forderung des BDK die Möglichkeit zu eröffnen nach 40 DienstJahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten zu können

Herrn Dr. Schüle wurde erläutert, dass die vorgesehene gesetzliche Regelung der Landesgierung, erst mit einer Dienstzeit von 45 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu können, bereits rechnerisch bei der Polizei so gut wie nicht möglich ist. Bei einem Mindesteintrittalter von 16,5 Jahren können die 45 Dienstjahre erst mit 61,5 Jahren und damit unmittelbar vor der besonderen Regelaltersgrenze im Vollzugsdienst erreicht werden. Es wurde deshalb darauf hingewiesen, dass sich die Kollegen durch eine solche gesetzliche, nicht realisierbare Regelung, verhöhnt fühlen müssen.
Weiter konnte klar gestellt werden, dass diese Forderung keine Privilegierung sondern unter Beachtung der unterschiedlichen Regelaltersgrenze eine Gleichstellung bedeutet. Hier konnte zumindest Verständnis und die Zusage der nochmaligen Erörterung erreicht werden.

Leistungsprämien / dezentrale Budgetierung

Anhand von Beispielen wurden Herrn Dr. Schüle die möglichen Auswirkungen des neu beabsichtigten § 76 LBesGBW (er ersetzt § 42a BesG, aufgehoben durch Artikel 64 Abs 1 Nr. 11 DRG) aufgezeigt.

In Absatz 5 der Erläuterungen hierzu steht:

  • Die Vorschrift legt fest, dass Leistungsprämien -wie bisher- nur im Rahmen besonderer haushaltsrechtlicher Regelung vergeben werden können. Im Blick auf eine Personalausgabenbudgetierung im Landesbereich wird die Möglichkeit neu aufgenommen, Leistungsprämien zu vergeben, die im Rahmen einer Budgetierung nach § 7a LHA erwirtschaftet werden.

Im Vollzugsbereich ist die Budgetierung jedoch oft fremd gesteuert, d.h. nicht im Einfluss des Vorgesetzten stehend (hohe Ermittlungskosten, unfallbedingte Schäden welche durch die Budgetierung finanziert werden müssen).
Die Vergabe der Leistungsprämien sollte deshalb, nach Auffassung des BDK, unabhängig von der Budgetierung erfolgen können. Auch hierzu sicherte Dr. Schüle weitere Gespräche bzw. Überprüfungen zu.

Versorgungslücke im Fall von Ehescheidung

Eine positive Reaktion von Herrn Dr. Schüle kam auf die Problemschilderung des BDK hinsichtlich der fehlenden landesspezifischen Regelung des § 14a BeamtVG. Die bundesrechtliche Regelung sieht vor, dass nur Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu einer vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltes führen können.
Im Fall eines Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung besteht derzeit noch eine Versorgungslücke bei Polizeibeamten aufgrund der gesetzlichen Regelaltersgrenze von fünf Jahren nach eigener Zurruhesetzung.

Das beamtenrechtliche Ruhegehalt, welches i.d.R. durch Kindererziehungszeiten geringer ist, wird grundsätzlich durch einen Versorgungsausgleich kompensiert, der sich als eigenständiger Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Leistungen aus diesem Versorgungsausgleich erfolgen aber erst mit der gesetzlichen Regelaltersgrenze, also zukünftig 67 Jahren. Aufgrund der besonderen Regelaltersgrenze bei Polizeivollzugsbeamten ergibt dies die o.g. Differenz.

Die vorgetragenen Argumente veranlassten Dr. Schüle sich ebenfalls an Frau Ministerin Dr. Stolz, Ministerium für Arbeit u. Soziales, zu wenden.
Mit Schreiben vom 13.08.2010 bestätigt er die Richtigkeit unseres Anliegens und fordert eine entsprechende Überprüfung um das Anliegen bei einer Neufassung der Bestimmungen in BW zu berücksichtigen.

Altersstruktur / Nachwuchsgewinnung / Ausbildung / Zusatzaufgaben bei der Kriminalpolizei im örtlichen Bereich

Die bereits eingangs erwähnten aktuellen erheblichen Zusatzbelastungen der Polizeidirektion Freiburg durch die Bewachung eines auf freien Fuß gesetzten ehemals sicherungsverwahrten Sexualstraftäters, verdeutlichte einmal mehr die Situation der Polizei.
Anhand von Zahlenmaterial konnte Dr. Schüle aufgezeigt werden wie sich die Situation in Freiburg bei der Kriminalpolizei darstellt.

In dem offen geführten Gespräch wurde sowohl der Nachholbedarf bei Stellenzuweisung als auch die Situation der Nachwuchsgewinnung bei der Kriminalpolizei erörtert.

Im weiteren Verlauf wurde ferner die Position des BDK hinsichtlich der Ausbildung für die Tätigkeit bei der Kriminalpolizei vermittelt und der hierzu erforderlich Änderungsbedarf im Rahmen der momentanen ‚Einheitsausbildung’ zum Generalisten aufgezeigt.

Dr. Schüle gab klar zu erkennen, dass die aktuelle Situation bei der Polizeidirektion Freiburg als prekär zu bezeichnen ist und hier insbesondere politische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Freilassung von Sicherungsverwahrten, zwingend sind.

Standort Akademie der Polizei in Freiburg

Die derzeit bestehenden Prüfaufträge zu den Ausbildungsstandorten der Polizei in BW waren ebenfalls Gegenstand des Gespräches.

Dr. Schüle nahm eindeutig Position zum Erhalt der AkadPol am Standort Freiburg. Gerade für den Südwesten von BW und auch für die Stadt Freiburg ist die Beibehaltung des Standortes Freiburg von großer Bedeutung. Hierzu wurden in der zurückliegenden Zeit verschiedene Vorgespräche mit Entscheidungsträgern geführt, die zu gegebener Zeit vertieft werden. Über den Stand des Prüfauftrages lagen keine Informationen vor.

Das in einer angenehmen Atmosphäre geführte Gespräch wurde mit der Zusage einer Fortführung zu gegebener Zeit beendet.

Von: M. Sutter, stellvertr. Landesvorsitzender

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