Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Verbots der HDJ

1. September 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit | Drucken

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der das Gericht die Revision des Vereins “Heimattreue Deutsche Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V.” (HDJ) gegen das Verbot zurückgewiesen hat. “Das Bundesverwaltungsgericht hat uns heute vollumfänglich bestätigt, dass wir mit dem Verbot der HDJ den verfassungsfeindlichen und antidemokratischen Umtrieben dieses Vereins zu Recht ein Ende gesetzt haben”, so Dr. de Maizière. Die HDJ war am 31. März 2009 vom Bundesinnenminister verboten worden. Als bundesweit organisierter Jugendverband verbreitete die HDJ rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut. Im Rahmen scheinbar unpolitischer Freizeitveranstaltungen wurde das am Nationalsozialismus orientierte Weltbild der HDJ Kindern und Jugendlichen vermittelt. In speziellen Schulungen wurden bereits Kinder im Grundschulalter gezielt in “Rassenkunde” unterrichtet. Sie wurden dazu angehalten, für die “Blutreinheit” und das “Fortbestehen des deutschen Volkes” einzutreten. “Ausländer” und “Juden” wurden als Bedrohung für “das deutsche Volk” dargestellt.

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.