Kfz-Kennzeichen: Neuregelung tritt morgen in Kraft

31. August 2010 | Themenbereich: Sachsen, Verkehr | Drucken

Das Autokennzeichen darf mit. Beim Umzug innerhalb Sachsens müssen sich Autobesitzer ab morgen nicht mehr von ihrem liebgewordenen Kennzeichen trennen. „Ein kleines Stück Heimat bleibt erhalten”, so Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) zu der von ihm erlassenen Allgemeinverfügung, die am 1. September in Kraft tritt. „Auch wenn die Adresse im Fahrzeugbrief nach wie vor geändert werden muss, das Schild kann bleiben. Das spart Zeit und Geld.”

Die Zulassungsbehörden wurden bereits im Juli über die Neuregelung informiert, um mit dem Inkrafttreten handlungsfähig zu sein. So musste u.a. die Software angepasst werden.

Bisher erhielt ein Fahrzeug bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein neues Kennzeichen. Nun muss nur noch das Fahrzeug umgemeldet werden.

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