Ein guter Tag für Scientology

31. August 2010 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Hamburg, Interessenvertretungen | Drucken

Noch im April äußerte der damalige Innensenator und jetzige Bürgermeister Christoph Ahlhaus, dass Scientology verboten gehöre und erklärte, “dass diese menschenverachtende Organisation gegen das Vereinsgesetz verstößt.” Anfang diesen Monats bestätigte der Hamburger Senat noch, dass sich an der Einschätzung der Gefährlichkeit der Scientology-Organisation nichts geändert habe.

“Umso unverständlicher ist daher nun die Entscheidung, durch eine “Neuorganisation” der Dienstelle, die pro Jahr Einsparungen durch Personalreduzierung in Höhe von 140.000,- Euro einbringen soll, diese dann aber faktisch arbeitsunfähig zu machen”, kritisiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die Hamburger Senatsentscheidung, die auch von bundesweiter Bedeutung sein wird.

In Deutschland wird die Scientology-Organisation seit 1997 in mehreren Bundesländern aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz durch den Verfassungsschutz beobachtet.

Seit 1992 leitete Ursula Caberta die AG Scientology, die in dieser Form einmalig in Deutschland war. Die AG Scientology stand deshalb auch für alle anderen Bundesländer als kompetente Anfragedienststelle zur Verfügung. Ursula Caberta soll künftig in der Hamburger Innenbehörde für Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Scientology zuständig bleiben, aber keine Einzelberatung für Aussteiger und Ratsuchende mehr durchführen.

Diese Aufgabe soll zukünftig der Verfassungsschutz übernehmen. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sind in der Regel aber Verschlusssachen und somit für die allgemeine Öffentlichkeit nicht zugänglich.

“Gerade die wichtige, häufig mit hohem Zeitaufwand verbundene, Beratungstätigkeit von Angehörigen von Scientology-Mitgliedern, der Wirtschaft und von Aussteigern wird durch die Umstrukturierung nicht mehr zu leisten sein”, beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen das künftige Defizit in der Beratung.

Das heute bundesweit und nicht nur in Hamburg so viele Informationen über die Machenschaften von Scientology öffentlich zur Verfügung stehen, ist ein Erfolg der AG Scientology, die ständig Aufklärungsarbeit auch gegen viel Widerstand leistete.

“Unter diesen Bedingungen wird die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit deutlich erschwert, ja teilweise wahrscheinlich unmöglich gemacht werden”, so das Fazit des BDK-Bundesvorsitzenden Klaus Jansen.

2 Kommentare
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  1. Es wäre mal interessant zu wissen, ob Herr Jansen seine Aussage auch unter Kenntnis der folgenden Sachverhalte getroffen hätte:
    Frau Cabertas rechtswidriges Agieren war wiederholt Anlass von Gerichtsprozessen gewesen. Die Scientology Kirche und ihre Mitglieder mussten diese anstrengen, um diskriminierende Handlungen wie ihr verfassungswidrige Sektenfilter oder polemische und unwahre Behauptungen über Scientology zu unterbinden und generell Cabertas Arbeitsgruppe in die Schranken des Rechts zu verweisen.
    Bereits Ende der 90er Jahre hatte Frau Caberta einen Prozess gegen die Scientology Kirche verloren, welche die folgenden Vorwürfe gegen sie erhoben hatte:
    „Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3,4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe“
    Sowohl das LG und OLG Hamburg (Az. 7 U 128/97) gaben der Scientology Kirche Recht, aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte diese Vorwürfe gegen Caberta erheben zu dürfen.
    Aufgrund der Annahme eines zinslosen und tilgungsfreien „Darlehens“ von 75.000 USD von einem mittlerweile verstorbenen US-Millionär hatte die Scientology Kirche im Jahre 2000 Anzeige wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bei der Hamburgere Staatsanwaltschaft erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch mit einem Deal der beteiligten Parteien, wobei das Verfahren gegen Caberta wegen Vorteilsnahme unter Auflage einer Geldbusse von 7.500 Euro im Juni 2002 eingestellt wurde.
    Ein Hamburger Gericht hat bereits im Jahre 2003 die verfassungsmässig geforderte Neutralität im Falle von Caberta als nicht erfüllt angesehen. Ein weiteres Hamburger Gericht kritisierte den Senat im Jahre 2008 für das Fehlen disziplinarrechtlicher Schritte wegen der wiederholten Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch ihre Arbeitsgruppe. Es wurde sogar ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro verhängt.
    Der Gipfel an Unverfrorenheit bildet allerdings die Präsentation von zweifelhaften Aussteigern der Öffentlichkeit. So geschehen im Jahre 2007 wo Frau Caberta der Politik und den Medien einen Christian Markert als hochrangigen Aussteiger aus Scientology vorstellte, der sich jedoch aufgrund der Recherchen des SWR als Betrüger und notorischer Hochstapler entpuppte. Oder im Frühjahr 2010 wo unter ihrer Mitwirkung ein Aussteiger in Stern TV präsentiert wurde, dessen Geschichte von vorne bis hinten erlogen war und Stern TV eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
    Diese Liste liesse sich noch beliebig verlängern und so ist es auch nur verständlich, dass in Hamburg mal die Reißleine gezogen wurde.

  2. Frau Caberta ist eine der kompetentesten Stellen, die man zu Rate ziehen kann, wenn es um das Thema Scientology geht. Deshalb führen Scientologen auch einen so erbitterten Kampf gegen diese couragierte Frau.
    Die Maßnahme der ‘schwarzen Propaganda’ und der ‘Freiwild-Politik’ bei Scientology die auf systematische Verleumdung bis hin zu Vernichtung zielen sind hinreichend bekannt.

    http://www.ingo-heinemann.de/fairgame.htm#VERBRECHER

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