Sicherungsverwahrung: Lasten und Kosten für die Länder

27. August 2010 | Themenbereich: Justiz, Nordrhein Westfalen | Drucken

Der Kompromissvorschlag der Bundesregierung zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung lässt nach Einschätzung von Justizminister Thomas Kutschaty entscheidende Fragen unbeantwortet. “Zugleich werden alle Lasten und Kosten den Ländern aufgebürdet. Der Bund stiehlt sich hier aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland”, erklärte Kutschaty heute in Düsseldorf.

“Weil sich CDU/CSU und FDP in Berlin nicht einigen konnten, haben sie sich um eine verfassungsrechtlich tragfähige Regelung für die so ge­nannten Altfälle herumgedrückt”, betonte Kutschaty. “Stattdessen wird auf Druck der Union ein fragwürdiges Konstrukt für so genannte psychisch gestörte Straftäter aufgenommen, von dem nicht einmal die Bundesjustizministerin sagen kann, ob es einer gerichtlichen Über­prüfung standhält.”

“Man kann doch nicht ernsthaft fordern, dass die Länder dreistellige Mil­lionenbeträge für nicht näher definierte Sicherungsanstalten aufwenden sollen, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass das Bundesverfas­sungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung für nichtig erklären”, so der nordrhein-westfälische Justizminister weiter.

Das ursprüngliche Eckpunkte-Papier der Bundesjustizministerin, das unter anderem eine Abkehr von der nachträglichen Sicherungsverwah­rung und eine Stärkung der schon im Urteil enthaltenen vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vorsehe, sei demgegenüber eine praktikable Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren. Kutschaty: “Darüber hinaus wird Nordrhein-Westfalen schon jetzt alles rechtlich Zulässige tun, um die Bevölkerung bestmöglich vor den Gefahren zu schützen, die von Gewalt- und Sexualverbrechern ausgehen.”

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