Einigung zur Sicherungsverwahrung
27. August 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Justiz | DruckenInnenminister Heribert Rech hat die Berliner Einigung zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung begrüßt. „Mit dem beabsichtigten Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter wird dafür gesorgt, dass die Menschen vor gefährlichen Straftätern geschützt werden. Das entspricht dem berechtigten Sicherheitsinteresse der Bürger”, betonte Rech am Freitag, 27. August 2010, in Stuttgart.
Eine Lösung müsse aber auch für diejenigen gefunden werden, die aufgrund der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die bereits in die Freiheit entlassen worden seien. Für die Polizei sei die intensive Bewachung bereits entlassener Sexualstraftäter ein großes Problem. Der Bund habe aber zugesagt, dies zu prüfen. Rech: „Ich bin der Auffassung, dass auch diese Personen von der neuen Unterbringungsform erfasst werden müssen.” Hier müsse eine rechtsstaatliche Lösung im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit gefunden werden.


