BSBD: Kompromiss ist unzureichend

27. August 2010 | Themenbereich: BSBD, Interessenvertretungen | Drucken

Angesichts der aktuellen Diskussion um einen innerhalb der Regierungskoalition erzielten Kompromiss zur Sicherungsverwahrung weist der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) als die größte Interessenvertretung der Strafvollzugsbediensteten darauf hin, dass dieser Vorschlag in der Sache „völlig unzureichend und überhastet” ist. Ob der politisch kleinste gemeinsame Nenner Bestand vor den höchsten Gerichten hat, muss bezweifelt werden. Bundesvorsitzender Anton Bachl verweist zudem darauf, dass es bereits 1998 einen differenziert ausgearbeiteten Kompromissvorschlag gegeben habe: „Damals war es jedoch die Politik, die das Geld für die Umsetzung nicht bereitstellte. Dies blieb auch so, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 2001 mit den Worten, Wegschließen – und zwar für immer‘ energisch für eine drastische Verschärfung der Sicherungsverwahrung plädierte.”

Anders als die anderen EU-Partnerstaaten hat die Bundesrepublik die Sicherungsverwahrung jedoch immer stärker ausgeweitet und sieht sich nunmehr angesichts der kritischen Haltung in Straßburg vor hausgemachte Probleme gestellt. Im Übrigen würde die Umsetzung des Kompromisses lediglich 90 Sicherungsverwahrte betreffen – die anderen 400 und damit die rechtlichen Probleme blieben von der Regelung unberührt. Anton Bachl: „Der BSBD plädiert deshalb ganz eindeutig dafür, zunächst die höchstrichterlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, die vermutlich zeitliche wie ganzheitliche Hinweise beinhalten werden.”

Grundsätzlich geht der BSBD davon aus, dass es Gefangene gibt, die weder als psychisch krank noch als therapierbar einzustufen sind. Es ist deshalb Aufgabe und zugleich Verpflichtung der Gesellschaft, diese Menschen vor sich selbst und damit zugleich die Bevölkerung zu schützen. Angesichts des Rückfallrisikos gehören diese hochgefährlichen Gewaltverbrecher nach einer Haftverbüßung verwahrt und unter richterlicher Aufsicht in regelmäßigen Abständen begutachtet. Sollten solche Gutachten positiv ausfallen, könnte mit Entlassungsvorbereitungen begonnen werden. Nach Auffassung des BSBD ist es zielführend, unmittelbar vor der Entlassung von anderen Gutachtern erneute Begutachtungen stattfinden zu lassen. Erst nach Abschluss dieser positiv verlaufenen Programme sollten die Verwahrten unter „Bewährung” einer zeitlich begrenzten Führungsaufsicht unterstellt werden. Dasselbe Vorgehen sollte bei Gefangenen praktiziert werden, die aus individuell verschiedenen Gründen nicht oder nicht abschließend therapiert wurden. Schließlich kann man davon ausgehen, dass von den insgesamt ca. 60 000 Strafgefangenen in Deutschland ebenfalls ca. 30 000 rückfällig werden, worüber keine öffentliche Diskussion stattfindet, aber deren Gefährlichkeit unter Umständen und mit Abstufungen nicht minder eingestuft werden kann.

Es ist, so BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl, grundsätzlich notwendig, eine Haftentlassung vom Erreichen des Vollzugszieles Resozialisierung und nicht vom Zeitverlauf abhängig zu machen. „Wer das Vollzugsziel nicht erreicht, muss nachsitzen.” Auch wenn in verschiedenen Fällen eine differenzierte Therapie unterschiedlich lange Zeit benötigt oder gar nicht greift, so gilt vor allem eins: Der Schutz der Öffentlichkeit hat oberste Priorität. “Die gegenwärtige Diskussion nur auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu beschränken, ist jedenfalls gerademal der Tropfen auf den heißen Stein.”

Nicht zuletzt aus diesem Grunde spricht sich der BSBD gegen eine Unterbringung der Gefangenen in forensischen Kliniken o.ä. Einrichtungen aus. Zielführend ist nach Expertenüberzeugung eine Unterbringung in den bestehenden Justizvollzugsanstalten, wobei dort separate Gebäude oder abgeteilte Abteilungen genutzt und eine deutliche Differenzierung zu anderen Strafgefangenen geschaffen werden sollten. Damit sind höchste Sicherheitsstandards ebenso gewährleistet wie die professionelle Betreuung durch fachlich gut ausgebildete Bedienstete.

Elektronische Fußfesseln oder Überwachung durch die Polizei erachten wir als wenig zielführend, problematisch und damit zu unsicher. Dem steht der Imageverlust der öffentlichen bzw. inneren Sicherheit vor, wenn ein erneutes Kapitalverbrechen de facto unter Polizeischutz stattfinden würde. Zudem würde ein ständiger Polizeischutz, der gänzlich anders orientiert ist als bei Personen des öffentlichen Lebens, für die Betreffenden eine enorme Belastung darstellen, die sich sogar kontraproduktiv auswirken könnte. Elektronische Fußfesseln können allenfalls eine ergänzende Maßnahme darstellen. In der Regel werden sie den Ermittlungsbehörden mehr dienen als der Straffreiheit.

Im Rahmen so genannter „Insellösungen” alle Sicherungsverwahrten gemeinsam unterzubringen, wird ebenfalls abgelehnt. Auch hier gilt, dass die Gesellschaft entweder so offen ist und eine Rückkehr ermöglicht, oder letztlich so konsequent und ehrlich, dass sie das Strafmaß bei bestimmten Straftaten auf ein Leben lang erhöht. Zur Wahrung eines einheitlichen Standards für die Unterbringung aller Sicherungsverwahrten plädiert der BSBD für eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber.

Der BSBD hat im Rahmen der gutachterlichen Anhörung inzwischen auch eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht abgegeben.

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