1 Jahr Bonus bei 40 Dienstjahren?
27. August 2010 | Themenbereich: Beamten-Tarifrecht, Rheinland-Pfalz | DruckenDie überraschende und kaum nachvollziehbare Entscheidung der rheinland-pfälzischen Landesregierung im Jahr 2004, den § 208 LBG so zu verändern, dass Polizeibeamte bis zu 5 Jahren länger arbeiten müssen, traf viele Polizistinnen und Polizisten hart. Insbesondere durch die extrem kurzen Übergangsfristen wurde die persönliche Lebensplanung vieler mit einem Federstrich über den Haufen geworfen.
Von Beginn an wurde die damalige Entscheidung heftig von allen Seiten kritisiert. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit um 3 bzw. 5 Jahre war und blieb einmalig in der Bundesrepublik. Die Rücknahme der ursprünglich auch für die Feuerwehr und die Justiz geltenden Ausdehnung war sachlich nicht nachvollziehbar. Seit Bekanntwerden der damaligen Pläne wurden alle Gewerkschaften und Berufsvertretungen nicht müde, immer und immer wieder Korrekturen zu fordern. Der BDK klagte gar bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die Gesetzesänderung und trug dort und später auch im Evaluationsprozess immer wieder überzeugende Argumente gegen diese drastische Einschränkung der Lebensqualität vor.
Nun, am Ende eines langen Weges, scheint sich ein Teilerfolg abzuzeichnen. Gut unterrichtete Kreise glauben nun zu wissen, dass zumindest eine Privilegierung von einem Jahr für all die Kolleginnen und Kollegen eintritt, die mindestens 40 Dienstjahre aufweisen können! Einige Beamtinnen und Beamten im gehobenen Dienst könnten somit mit 62 Jahre, im höheren Dienst mit 64 Jahren in Pension gehen.
Das Ministerium will seine Pläne heute bekanntgeben, das neue LBG soll dann zum 01.01.2011 in Kraft treten.
Der BDK begrüßt diese Entscheidung, die für die meisten Kolleginnen und Kollegen auch eine zumindest kleine Wertschätzung ihrer täglichen Arbeit darstellt.


