Justizministerin stärkt Freiheit der Presse
25. August 2010 | Themenbereich: Justiz | DruckenBundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum heutigen Kabinettsbeschluss eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pressefreiheit: Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit ist ein klares Bekenntnis zu einer freien, unabhängigen Presse. Eine freie Presse ist Grundvoraussetzung einer transparenten und offenen Gesellschaft. Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe als “Vierte Gewalt” zur Kontrolle des staatlichen Handelns ungehindert ausüben können.
Damit Journalisten ohne Angst vor Strafverfolgung recherchieren können, werden sie zukünftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Die Pflicht, bestimmte Informationen geheim zu halten, trifft nur die jeweilige Amtsperson – nicht aber den Journalisten.
Zum Hintergrund
Das Bundeskabinett hat heute einen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Journalisten und deren Informanten zukünftig besser geschützt werden. Das ‘Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit’ sieht eine Ergänzung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches vor. Darin wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Zukünftig wird ein neuer Absatz die Anwendung der ‘Beihilfe zum Geheimnisverrat’ ausschließen. Darüber hinaus soll der Schutz von Journalisten vor Beschlagnahme verbessert werden. Künftig soll nicht bereits ein einfacher, sondern erst ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten ausreichen, um eine Beschlagnahme anzuordnen.
Nach dem Gesetzentwurf für einen besseren Mandantenschutz ist damit ein weiteres wichtiges Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung verfolgt damit konsequent ihr Ziel, durch eine Neuausrichtung der Rechtspolitik und durch rechtsstaatliche Korrekturen das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Bürgerinnen und Bürger können auf eine freie und unbeeinflusste Berichterstattung vertrauen.


