„Verbrechen darf sich nicht lohnen”

25. August 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Niedersachsen | Drucken

„Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften haben im ersten Halbjahr 2010 Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von rund 9,5 Millionen Euro sichergestellt. Davon konnten rund 2,2 Millionen Euro unmittelbar dem Niedersächsischen Landeshaushalt zugeführt werden, weil kein individuell Geschädigter festzustellen war”, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Mittwoch (25.08.2010) in Hannover mitgeteilt. Im gesamten Vorjahr 2009 konnten rd. 3 Millionen Euro für den Landeshaushalt vereinnahmt werden. „Verbrechen darf sich nicht lohnen. Wer mit Straftaten Gewinne macht, muss stets damit rechnen, dass die Strafverfolgungsbehörden die unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte einziehen”, sagte Busemann.

Rund 6,36 Millionen Euro in Geld oder Gegenständen könnten jetzt den rechtmäßigen Eigentümern zurückerstattet werden. „Das ist für 2,38 Millionen Euro wiederum der Fiskus, wenn zum Beispiel staatliche Behörden geschädigt wurden”, erläuterte der Justizminister. Seit Jahresbeginn sichergestellt, aber noch nicht verwertet seien darüber hinaus Wertgegenstände im geschätzten Gesamtwert von rund 3,2 Millionen Euro.

In allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften sind Experten für die Abschöpfung der Gewinne aus Straftaten eingesetzt. In Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg und Stade gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften.

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