Bekämpfung der international operierenden o. K.

23. August 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Niedersachsen | Drucken

Sitzung des Niedersächsischen Landtages
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heinrich Aller (SPD); es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Stellvertretend für die Entwicklung des organisierten Verbrechens rückt die Mafia immer wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Offenbar drohen ganze Staaten von der organisierten Kriminalität unterwandert zu werden. „Die Globalisierung hat nicht nur die legalen, sondern auch die illegalen Märkte zusammengeführt. Und sie wachsen ständig”, konstatiert Roberto Scarpinato, Oberstaatsanwalt von Palermo.

Der Fernsehsender ARTE kündigt für Dienstag, den 17. August 2010 einen Themenabend unter den Titeln „Das Geheimnis der Macht: Die Mafia” an. In zwei Gesellschaftsdokumentationen „Mafia, Parasit” und „Dreckige Geschäfte” wird – wieder einmal – über die kriminellen Aktivitäten der Mafia berichtet.

In einem Interview des ARTE-Magazins für August 2010 skizziert der Ermittler gegen die Mafia Scarpinato seine Einschätzung über Anti-Mafia-Gesetze, Lauschangriffe und Globalisierung des organisierten Verbrechens.

Oberstaatsanwalt Scarpinato spricht von „Parallelwelten” und den Problemen, der Mafia mit „eher vagen” Maßnahmen beizukommen. Auf den Seiten 17/18 des ARTE Magazins beschreibt der Oberstaatsanwalt die bedenklichen Entwicklungen in Gesellschaften und Nationalstaaten. Danach operiert die Mafia längst nicht mehr nur in europäischen Ländern, sondern weltweit. Wörtlich heißt es in dem Scarpinato-Interview:

„Wir brauchen eine gemeinsame Verwaltung, aufeinander abgestimmte Gesetze und eine europäische Politik. Die Zusammenarbeit ist derzeit einfach zu langsam. So werden wir den Kampf nie gewinnen.”

Die Problemanalyse und die präzisen Forderungen von Roberto Scarpinato werfen eine Reihe von Fragen auf, die auch von der Niedersächsischen Landesregierung zu beantworten sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Bedrohung durch konkrete kriminelle Aktivitäten und illegale Methoden, mit denen die Mafia und das organisierte Verbrechen in Niedersachsen, Deutschland, Europa und weltweit operieren?
2. In welcher Form und mit welchen konkreten Ergebnissen haben sich die Landesregierung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz in Niedersachsen bzw. in Kooperation mit Bund und Ländern mit Analysen und Forderungen auseinandergesetzt, wie sie von dem italienischen Oberstaatsanwalt Roberto Scarpinato formuliert werden (siehe Interview ARTE Magazin für August, Seiten 17/18)?
3. Welche gesetzlichen, personellen und sächlichen Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um die Aktivitäten der Mafia und des zunehmend international organisierten Verbrechens in Niedersachsen und darüber hinaus wirksam zu bekämpfen und damit eine Unterwanderung der staatlichen Ordnung zu verhindern?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Gefahren der international operierenden Organisierten Kriminalität sind der Landesregierung seit Jahren bekannt. Die Erscheinungsformen der italienischen Mafia weisen diverse Besonderheiten auf; die Gefährdung durch die Organisierte Kriminalität (OK) ist in Italien eine andere als beispielsweise in Deutschland.

Der Begriff der Mafia umfasst die aus Italien stammenden, streng hierarchisch gegliederten Gruppen. Zu ihnen zählen die sizilianische Cosa Nostra, die neapolitanische Camorra, die kalabresische ´Ndrangheta sowie die aus Apulien stammende Sacra Corona Unita.

Der „Mafia-Begriff” kann historisch für die regionale Entwicklung abgeschotteter Gruppen oder Familien in Süditalien sowie für ihre territorialen kriminellen und gesellschaftlichen Aktivitäten herangezogen werden. In Literatur und Medien dient er aber zunehmend der schlagwortartigen, vereinfachenden Benennung der Kriminalität bestimmter, nicht nur italienischer OK-Gruppierungen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Von der internationalen Organisierten Kriminalität wird auch zukünftig ein beachtliches Bedrohungspotenzial ausgehen. Sie wird weiterhin versuchen, sich durch Gewalt, Drohung und Korruption rechtsfreie Räume zu schaffen, in denen sie sich ungehindert entfalten kann. Die Bandbreite der im Rahmen von Organisierter Kriminalität begangenen Straftaten ist vielfältig; sie bedroht die wirtschaftlichen, rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Wurzeln unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie lebt von finanziellen Werten, die sie mit kriminellen Methoden aus dem Wirtschaftskreislauf schöpft. Organisierte Kriminalität ist ihrer Natur nach nicht aufsehenerregend, sondern entfaltet sich im Verborgenen und ist deshalb besonders gefährlich.

Mit einer Globalisierung der Wirtschaft und einer Öffnung der Märkte geht auch die Gefahr einer Globalisierung der OK einher. Zudem trägt auch der technische Wandel – vor allem auch die Nutzung des Internets – zur weiteren Internationalisierung der OK bei.

Für Niedersachsen ist festzustellen, dass sich konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wirtschaftslebens und der sozialen Systeme oder auch nur einzelner Wirtschaftsbereiche durch die italienische OK aus den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht ableiten lassen. Konkrete Informationen über eine bestehende Verflechtung der italienischen OK in Wirtschaft, Verwaltung und Politik liegen für Niedersachsen nicht vor. Es bestehen in Niedersachsen auch keine Hinweise darauf, dass Gruppierungen der italienischen OK in Niedersachsen ebenso tief in der Gesellschaft verwurzelt sind, wie dies von der Anti-Mafia-Kommission des italienischen Parlaments sowie den italienischen Sicherheitsbehörden für Italien dargestellt wird.

Der Sechsfachmord in Duisburg am 15. August 2007 hat allerdings auch der deutschen Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die italienische OK keine rein italienische Angelegenheit ist.

Gruppierungen der italienischen OK nutzen nach Bewertung der Strafverfolgungsbehörden weltweit bestehende verwandtschaftliche Verbindungen, legale Geschäftsstrukturen sowie die über Jahre hinweg aufgebauten Beziehungen zu anderen kriminellen Gruppierungen und verfügen über hohe Finanzkraft. Insoweit wird der Bekämpfung der italienischen OK auch bei deutschen Strafverfolgungsbehörden eine hohe Priorität eingeräumt. Gruppierungen italienischer OK weisen nach den Feststellungen der Ermittlungsbehörden seit Jahren unverändert einen hohen Organisationsgrad, eine konsequente Arbeitsteilung und eine große Abschottung bei Tatplanung und -ausführung auf.

Zu 2. und 3.:

Die internationale OK wird regelmäßig und systematisch in all ihren Erscheinungsformen ausgewertet und analysiert. In den strategischen Analysen der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes und des Europäischen Polizeiamtes (EUROPOL) werden jeweils auch etwaige Handlungserfordernisse in gesetzlicher, personeller und materieller Hinsicht geprüft.

Die von dem italienischen Oberstaatsanwalt Roberto Scarpinato hervorgehobenen Bekämpfungsinstrumente der Geldwäschebekämpfung / Vermögensabschöpfung und akustischen Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung sind nicht neu, bzw. bereits in dem Ermittlungsinstrumentarium der hiesigen Strafverfolgungsbehörden enthalten. Seine Forderung einer gemeinsamen Verwaltung, aufeinander abgestimmter Gesetze und einer europäischen Polizei ist seit Jahren Gegenstand der von Niedersachsen unterstützten internationalen Kriminalpolitik.

Umfassende organisatorische Maßnahmen zur Bekämpfung der OK hat die Niedersächsische Landesregierung sowohl im Bereich der Polizei als auch bei den Staatsanwaltschaften getroffen.

Im Bereich der Polizei wurden im Jahr 2004 die Zentralen Kriminalinspektionen mit den Fachkommissariaten Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Korruption sowie Bandenkriminalität eingerichtet. Durch Bündelung von Fachkompetenz und Spezialisierung ermöglicht diese Ausrichtung eine effektive Bekämpfung sowie eine unmittelbare Nutzung der den Zentralen Kriminalinspektionen zur Verfügung stehenden operativen Instrumente zur Bekämpfung auch anderer, besonders sozialschädlicher Kriminalitätsformen.

Bei allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften bestehen spezialisierte Dezernate zur Verfolgung der Organisierten Kriminalität. Zur strafrechtlichen Bekämpfung der bandenmäßig organisierten Betäubungsmittelkriminalität bestehen zudem in Hannover und Osnabrück überregional zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Zur Bekämpfung der organisierten Wirtschafts- und Korruptionskriminalität, die in den letzten Jahren zurecht vermehrt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt ist, gibt es in Niedersachsen seit Frühjahr 2007 zudem ein landesweites Netz von vier spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle leistet durch Koordinierung, Vernetzung sowie Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden einen maßgeblichen Beitrag im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.

Die personelle und sächliche Ausstattung der niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden ist der hohen Bedeutung der OK-Bekämpfung angemessen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgt eine permanente innovative Anpassung der Rahmenbedingungen.

Im Bereich der Geldwäschebekämpfung / Vermögensabschöpfung verfolgt die Landesregierung neben der klassischen Strafverfolgung seit Jahren einen zweiten kriminalpolitischen Ansatz; den Zugriff auf daraus erlangtes Vermögen. In Niedersachsen sind deshalb über einhundert Polizeibeamte, Zoll- und Steuerfahnder sowie Staatsanwälte und deren Mitarbeiter damit beschäftigt, aus Straftaten stammende Gewinne Krimineller aufzuspüren, zu sichern und entweder an die Geschädigten zurückzuführen oder dauerhaft zu Gunsten des Staates abzuschöpfen. Seit Beginn des Projektes konnten so rund 38 Mio. € (Stand: Mai 2010) dauerhaft unmittelbar dem Landeshaushalt zugeführt werden. Hinzu kommen zusätzliche Steuereinnahmen und an Geschädigte zurück geführtes Vermögen, die ein Vielfaches dessen ausmachen.

Im Bereich der Polizei sind in allen Zentralen Kriminalinspektionen und im LKA speziell ausgebildete Finanzermittler mit der Geldwäschebekämpfung befasst. Dort sowie flächendeckend in allen Polizeiinspektionen arbeiten Vermögensermittlerteams an der Einziehung krimineller Gewinne.

Um die Arbeit noch effektiver zu gestalten, sind 2009 bei den Staatsanwaltschaften weitere Spezialabteilungen und Sonderdezernate für Gewinnabschöpfung eingerichtet und mit zusätzlichem Personal ausgestattet worden. Dadurch verfügen sechs der elf niedersächsischen Staatsanwaltschaften über Spezialabteilungen, zwei über Gruppen von Schwerpunktdezernaten und alle anderen über mindestens ein Dezernat für Gewinnabschöpfung.

Damit sind die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen besonders gut aufgestellt. Niedersachsen gehört auf dem Gebiet der Gewinnabschöpfung zu den führenden Bundesländern.

Von den Möglichkeiten der akustischen Wohnraum- und der Telekommunikationsüberwachung wird durch die Ermittlungsbehörden, sensibel und zielgenau Gebrauch gemacht. Zur Bekämpfung der OK sind und bleiben der Einsatz technischer Mittel, von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie der Telefonüberwachung und der akustischen Wohnraumüberwachung aber unerlässlich, um in die Tiefe der abgeschotteten Organisationsstrukturen vorzudringen. Da der Einsatz Verdeckter Ermittler bei bestimmten ethnisch abgeschlossenen OK-Tätergruppierungen faktisch ausgeschlossen ist, stellen die Überwachung der Telekommunikation und die akustische Wohnraumüberwachung daher häufig die einzigen Ermittlungsmethoden dar, um an gerichtsverwertbare Beweismittel zu gelangen und Verurteilungen zu ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 2.3.2010 (1 BvR 256/08) festgestellt, dass die Unvereinbarkeit mit dem Grundrecht nach Art. 10 Abs. 1 GG zur Nichtigkeit der Regelungen der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 StPO führt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a TKG erhoben werden durften. Durch die Entscheidung fallen die als Vorratsdaten gespeicherten Verbindungsdaten u.a. für den Bereich Strafverfolgung ersatzlos weg. Die Strafverfolgungsbehörden verlieren hierdurch essentielle Ermittlungsansätze, zumal insbesondere bei konspirativ vorgehenden Tätergruppen die neue Informations- und Kommunikationstechnologie breite Anwendung findet. Im Bereich der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, dem Verbreiten pornographischer Schriften sowie von Betrugsdelikten mittels des Internet sind Verkehrsdaten oftmals die einzigen Ermittlungsansätze. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung unmissverständlich klargestellt, dass das Institut der Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist, soweit hinreichend anspruchsvoll und normenklar die Voraussetzungen bzgl. Datensicherheit, Anlässen und Zwecken der Datenverwendung, Transparenz und Rechtschutz der Betroffenen festgelegt werden.

Zur Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie unter europarechtlichen Gesichtspunkten ist eine gesetzliche Neuregelung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben dringend geboten. Der gegenwärtige Rechtszustand, ohne eine klare gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung, erschwert die Strafverfolgung erheblich und behindert insbesondere die Aufklärung von Straftaten konspirativ arbeitender Tätergruppen nachhaltig. Eine gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung muss aus Sicht der niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden von der Bundesregierung zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Hinsichtlich der von Oberstaatsanwalt Roberto Scarpinato geforderten international aufeinander abgestimmten Gesetze sei angemerkt, dass auch die Niedersächsische Landesregierung einen Mindeststandard an gemeinsamen Straftatbeständen und strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere zur Bekämpfung der OK für unabdingbar hält. Sie begrüßt und unterstützt die Anstrenungen des EU-Ministerrates (JI-Rat), Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende OK.

Ergebnis der nunmehr vieljährigen Bemühungen der Europäischen Union um einheitliche strafrechtliche Mindeststandards und Kooperationsmechanismen ist ein dichtes Netz an Übereinkommen, Rats- und Rahmenbeschlüssen sowie weiteren Rechtsakten.

Z. B. sieht das auf EU-Ebene verabschiedete Europäische Rechtshilfeabkommen vor, dass Praktiker betroffener Mitgliedstaaten bei entsprechenden Fallkonstellationen Gemeinsame Ermittlungsgruppen bilden; an diesen „Joint Investigation Teams” kann auch das von OStA Scarpinato angesprochene Europäische Polizeiamt (EUROPOL) als zentrales EU-weites Auswerte- und Analysezentrum beteiligt werden.

Der Aufgabenbereich von EUROPOL wurde durch einen gemeinsamen Beschluss der europäischen Innen- und Justizminister erweitert. Die EU-Behörde kann jetzt bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität tätig werden, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind und ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten als erforderlich angesehen wird. Der durch EUROPOL regelmäßig herausgegebene sogenannte OCTA (Organised Crime Threat Assessment) beschreibt die Bedrohungslage der internationalen OK und gibt den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten wertvolle Hinweise zur nationalen Bekämpfung dieser Phänomene.

Das Bild einer funktionierenden grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der OK wird durch eingerichtete EU-Netzwerke von Fachdienststellen, z. B. zur Vermögensabschöpfung und Korruptionsbekämpfung oder die nach dem Sechsfachmord vom 15.08.2007 eingerichtete Task Force Deutschlands und Italiens (DITF) zur Bekämpfung italienischer Mafiaorganisationen in Deutschland ergänzt.

Die weitere institutionelle justizielle Vernetzung besteht vor allem in der Koordinierungs- und Clearingstelle Eurojust, dem umfassenden dezentralen Europäischen Justiziellen Netz und im Austausch von Verbindungsrichtern. Die Regelungen zum Europäischen Haftbefehl haben zu einer drastischen Reduzierung von Aufwand und Dauer der Auslieferungsverfahren geführt. Mit der EntwicklungvonEU-Standards, so z.B. beim Austausch von DNA und Fingerprints, wird der Verfolgungsdruck EU-weit erhöht.

Die europäische Gemeinschaft hat zuletzt im Wesentlichen mit dem aktuellen „Stockholmer Programm” und dem damit verbundenen Aktionsplan auf die durch Aktivitäten internationaler OK ausgehende Bedrohung reagiert. Dieses beinhaltet u.a. die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur, eine Optimierung des Informationsaustausches und das Vorhalten einer angemessenen technischen Infrastruktur.

Angesichts der teilweise noch immer schleppenden nationalen Inkraftsetzung mancher Rechtsakte der EU hält die Landesregierung deren konsequente und zügige Umsetzung auf dem Gebiet des Strafrechts und der grenzüberschreitenden polizeilichen wie strafrechtlichen Zusammenarbeit durch alle 27 EU-Staaten und eine weitere Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten für erforderlich. Die ihr möglichen Schritte hat sie hierzu ergriffen.

1 Kommentar
Hinterlasse einen Kommentar »

  1. Die vorangestellten definitorischen Bemerkungen von Hernn Schünemann sind in 2 Punkten fehlerhaft, so dass man nur hoffen kann, dass seine Beamten und Angestellten ein reiferes Bild der “Mafia” haben:

    Die Bemerkung, dass der Begriff der ‘Mafia’ inzwischen für viele Phänomene der organisierten Kriminalität genutzt wird, stimmt, wird jedoch in der folgenden Konkretisierung Schünemanns leider irreführend präzisiert.

    1. Besonders die ‘Ndrangheta ist erst seit kurzem “streng hierarchisch gegliedert”, darin mit der kürzlichen Festnahme Domenico Oppedisanos grandios gescheitert und wird wahrscheinlich zu seiner dezentralen Organisation zurückkehren. Dies bedeutet auch, dass die organisationelle Kommunikation wieder lokaler wird. Das Top-Down-Modell in der kalabrischen Mafia ist momentan Geschichte und wird auch die hierauf fokussierten Ermittlungen erschweren.

    Die Zusammenführung von Ermittlungsstellen in Niedersachsen schafft gerade auf lokaler Ebene Räume, in denen nur sehr langsam und uneffektiv auf kriminelle Aktivitäten reagiert werden kann. Da Firmen und Strohmänner durch die Mafia schnell gewechselt werden, müssen auch die Reaktionszeiten der Justiz und der Polizei an solche Rhythmen angepasst werden. Fazit: die organisationelle und personelle Kontinuität der Mafia ist in dem Europa der 4 Grundfreiheiten nicht gegeben und auch nicht durch die Hoffnung auf eine zentralistische Organisation und den damit verbundenen Kommunikationsströme erledigt. Das Beispiel von Singen belegt gerade die Strategie der Mafia von dörflicher Ebene aus zu agieren.

    2. Herr Schünemann hat sich die auf Arte ausgestrahlten Diskussionsbeiträge von Roberto Scarpinato anscheinend nicht genau angesehen. Er hätte sonst bemerkt, dass der italienische Staatsanwalt auch den Stil der europäischen und deutschen Diskussion zur Mafia kritisiert: Gerade die Verortung der Mafia in Süd-Italien ist Gift für das Verständnis selbiger. Eine quasi “volkloristische Beschreibung” einer auf familiärer und dörflicher Ebene agierenden Mafia ist von dieser und ihren Komplizen hochgradig erwünscht. Genau dieses tut Herr Schünemann in seiner Definition.

    Die Mafia ist Investor und “lebt [nicht nur] von finanziellen Werten, die sie mit kriminellen Methoden aus dem Wirtschaftskreislauf schöpft”, wie Herr Schünemann meint. Es geht somit nicht unbedingt um Gewinn, sondern auch um Kapitalströme, die Orte suchen, an denen sie sicher in Immobilien und Beteiligungen gelagert werden können – auch ohne, dass sie Gewinn abwerfen. Eine organisierte Kriminalität, bei der nur der Ursprung der Mittel noch kriminell ist. Das Problem wurde von Herrn Schünemann also nicht erfasst: Gerade das stabile Niedersachsen bietet hier genügend Möglichkeiten. Von der Tatsache, dass auch das dortige Kokain wahrscheinlich von dem global player ‘Ndrangheta organisiert wurde, mal ganz abgesehen.

    Scarpinatos Ansicht nach sind es gerade Bedürfnisse des Marktes nach gewissen Dienstleistungen, die die Mafia groß machen, nicht unbedingt die kriminelle Energie Einzelner. Er nennt das “Mafia als makro-ökonomisches Phänomen”. Ermittlungen müssten sich adäquaterweise auf diese Dienstleitungen und nicht auf vergangene konkrete Straftaten beziehen. Zu nennen wäre hier das Kreditwesen in Zeiten der Kreditklemme, Abfallentsorgung und illegale Arbeitskräfte – und natürlich die bekannten Bereiche Drogen, Prostitution und Waffenhandel. Die kriminelle Energie geht somit auch von legalen Marktteilnehmern aus. Die Nachfrage auf dem Markt erschwert zumindest die Suche nach Initiatoren, ist jedoch konstant. Ein Fokus auf Einzeltäter bzw. Familien, die den Markt penetrieren, ist auf jeden Fall naiv, eine Unterschätzung des makro-ökonomischen Markteilnehmers Mafia töricht.

    Eine grundsätzliche Kontrolle von Investitionen in Niedersachsen ist mit einer schwarz-gelben Regierung wahrscheinlich nicht zu machen und europarechtlich (siehe Kapital-Freiheit) heikel. Die ‘innere Sicherheit’ ist als Ausnahmsklausel jedoch in jedem europäischen Vertrag enthalten und wäre eine Argumentations-Möglichkeit.

    Einige Bereiche krimineller Dienstleistungen mögen in Niedersachsen noch nicht ausgereift sein. Die organisierte Kriminalität der Mafia zu bekämpfen bedeutet aber auch Prävention. 44 Mrd. Euro Umsatz im Jahr bei der ‘Ndrangheta: dieses Geld verschwindet nicht einfach. Ein Beispiel: Mafiageld wurde im letzten Jahrhundert gerne in deutsche Staatsanleihen investiert. Leider lässt sich das heute nur noch schwer beweisen:

    Mafia bekämpfen heißt lokale Sicherheitskultur + Kontrolle der Finanzakteure und diesbezügliche europäische Vernetzung. Das Eine kostet den Staat Geld; das Andere bringt ihm Geld ein, wenn er Vermögen konfisziert.

    So wird eine runde Sache draus,
    Gruß, The Pi

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.