Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichstellen
18. August 2010 | Themenbereich: Parteien, SPD | DruckenZu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Erbschaftsteuer erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl: Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich den heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Grundsatzbeschluss, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepartnern benachteiligt werden dürfen. Die Entscheidung bestätigt die seit Jahren von der SPD verfolgte Linie.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Grundsatzbeschluss fest, dass die Besserstellung der Ehepartner gegenüber den eingetragenen Lebenspartnern nicht mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gerechtfertigt werden kann. Die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und sei damit verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 31. Dezember 2010 rückwirkend eine verfassungskonforme Neuregelung für die betroffenen Altfälle zu treffen.
Der im Herbst zur parlamentarischen Beratung anstehende Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht zwar eine Gleichstellung für die Zukunft vor. Die Gleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnern und Ehepartner hätte aber viel früher erreicht werden können. Die Initiativen von SPD und Grünen für eine vollständige steuerliche Gleichstellung scheiterten in der Vergangenheit an den ideologischen Vorbehalten der Unionsparteien. Selbst jetzt bedarf es noch einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts damit eine rückwirkende Gleichstellung erfolgen kann.



Lang lang hat es gedauert. Dies ist ein wichtiger Meilenstein im Zuge der Gleichstellung. Auch eingetragene Lebenspartner sind schliesslich den “Bund für’s Leben” eingegangen. Es wird Zeit das die Regierung ihre mittelalterliche Politik diesbezüglich modernisiert. Nur schade das unser werter Aussenminister in diesem Bereich keinerlei Ambitionen zu gesetzlichen Veränderungen in Angriff nimmt.