Landesschlichtungsgesetz
17. August 2010 | Themenbereich: Justiz, Rheinland-Pfalz | DruckenEineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Landeschlichtungsgesetzes zog Justizstaatssekretärin Beate Reich eine erste positive Bilanz. Nach einer Erhebung bei den rheinland-pfälzischen Schiedspersonen für das Kalenderjahr 2009 seien in den Verfahren der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Verletzungen der persönlichen Ehre mehr als die Hälfte der Fälle außergerichtlich abgeschlossen worden.
“Die Quote der erfolgreich beendeten Schlichtungsverfahren ist beachtlich. Jeder erfolgreich geschlichtete Streit muss nicht mehr bei den Gerichten verhandelt werden und trägt damit zu deren Entlastung bei”.
Selbst die Vorgänge, bei denen sich die Parteien nicht einigen konnten, würden nicht zwingend bei Gericht anhängig. Den 409 nicht erfolgreich abgeschlossenen obligatorischen Schlichtungsverfahren hätten nur 81 Eingänge bei Gericht gegenübergestanden. Demnach habe das Schiedsverfahren auch ohne erfolgreichen Abschluss eine positiv zu wertende Befriedungs- und Filterfunktion.
Reich wies auch darauf hin, dass ein in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossenes Verfahren eine höhere Akzeptanz genieße als ein streitiges Gerichtsurteil. “Das Konzept der möglichst einvernehmlichen und dauerhaften Konfliktbeilegung ist ein wesentlicher Bestandteil rheinland-pfälzischer Justizpolitik. Hierzu trägt das Landesschlichtungsgesetz neben der Mediation einen erheblichen Teil bei.”
Reich dankte zudem den ehrenamtlich tätigen Schiedsleuten für deren Engagement. “In zahlreichen Fällen sind die Fronten zwischen den Parteien verhärtet und die Lösung des Konfliktes erfordert vor allem Geduld und Einfühlungsvermögen. Dafür gebührt den Schiedsfrauen und Schiedsmännern unser Dank und unsere Anerkennung.”
Hintergrund:
Im Kalenderjahr 2009 wurden bei den Schiedspersonen 671 obligatorische Schlichtungsverfahren betreffend nachbarrechtliche Streitigkeiten beantragt und 343 erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre wurden 200 Schlichtungsverfahren beantragt und 101 mit einer Einigung beendet.


