Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer

12. August 2010 | Themenbereich: Justiz, Nordrhein Westfalen | Drucken

Die Finanzverwaltung hat heute mit einer bundeseinheitlichen Verwaltungsregelung klargestellt, wie bis zur endgültigen Verabschiedung der geforderten Neuregelung durch den Gesetzgeber zu verfahren ist. Die gesetzliche Neuregelung wurde durch den Beschluss des Bundes­verfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 notwendig. Das BVerfG hatte entschieden, dass die ab 2007 eingeschränkte Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen in bestimmten Fällen verfassungswidrig ist. Betroffen sind Bürger, denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als im häuslichen Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Die Richter des BVerfG haben der Bundesregierung den Auftrag erteilt, für diesen Personenkreis rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Abziehbarkeit von Arbeitszimmerkosten neu zu regeln.

Die Finanzämter können nun in den Fällen die belegten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Betrag in Höhe von 1.250 Euro jährlich vorläufig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans sagte dazu heute in Düsseldorf: „Damit haben wir eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, die eine erste schnelle Entlastung bringt.”

Für bereits veranlagte und noch offene Fälle ab Kalenderjahr 2007 setzt die vorläufige Anerkennung der Aufwendungen bis zu 1.250 Euro jähr­lich einen entsprechenden Antrag des Bürgers voraus.

Sobald die Übergangsregelung technisch umgesetzt ist, wird die Finanzverwaltung sie so schnell wie möglich umsetzen. Als Start ist der 10. September 2010 vorgesehen.

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.