Kabinett stimmt Staatsschutz-Senat zu

11. August 2010 | Themenbereich: Justiz, Sachsen-Anhalt | Drucken

Sachsen-Anhalt plant, gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg einen gemeinsamen Staatsschutz-Senat einzurichten. Das Kabinett stimmte heute dem Entwurf des Staatsvertrages zu, mit dem Sachsen-Anhalt seine Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen an Berlin überträgt.

Der gemeinsame Senat soll am Kammergericht Berlin angesiedelt werden. Er hat künftig über alle Staatsschutz-Strafverfahren der drei Bundesländer zu verhandeln. Dies betrifft besonders schwere Straftaten, die beispielsweise einen terroristischen Hintergrund haben bzw. bei denen der Verdacht des Friedensverrates, der Gefährdung der Landesverteidigung oder der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates nach § 74 a, Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorliegt. Bislang sind die jeweiligen Oberlandesgerichte in erster Instanz zuständig.

„Solche Verfahren sind sehr selten und setzen bei den zuständigen Richtern spezielle Kenntnisse voraus. Zudem sind an den Gerichtsgebäuden oft sehr umfangreiche bauliche und technische Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Vor diesem Hintergrund sind eine Konzentration der Zuständigkeit und eine Bündelung der Kapazitäten sinnvoll”, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.

In Sachsen-Anhalt wurden Staatsschutz-Strafverfahren bisher am Oberlandesgericht Naumburg verhandelt. In den vergangenen fünf Jahren gab es kein einziges entsprechendes Verfahren. Mit der geplanten Übertragung der Zuständigkeit auf das Kammergericht Berlin kann auf die dort vorhandene Sicherheitsinfrastruktur und eine größere Erfahrung in Staatsschutz-Strafverfahren zurückgegriffen werden.

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt ist nicht das erste Bundesland, das seine Zuständigkeit für Staatsschutz-Strafsachen an ein anderes Bundesland überträgt. So ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg für Bremen und Hamburg zuständig sowie das Oberlandesgericht Koblenz für Rheinland-Pfalz und das Saarland.

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