Entwurf des Gesetzes der Streichung des Sonderzahlungsgesetzes

6. August 2010 | Themenbereich: Beamten-Tarifrecht, Sachsen | Drucken

Dem BDK Landesverband wurde zur Anhörung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 128 Abs. 1SächsBG der Entwurf eines Gesetzes zur Streichung des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes übersandt. Darüber hatte der Landesvorstand die Mitglieder bereits in dem Artikel “Weiterer Stellenabbau bei der Polizei – Weihnachtsgeld wird gestrichen” vom 16.06.2010 in Kenntnis gesetzt.

In einem Newsletter vom 29.06.2010 erhielten unsere Mitglieder weitere Informationen und aufgefordert, ihre Meinungen und Gedanken dem Landesvorsitzenden mitzuteilen.

Ich möchte mich hier bei den BDK – Mitgliedern bedanken, die das nutzten und mir Argumente per e – mail mitteilten.

Es wurde eine entsprechende Stellungnahme durch Mitglieder des Landesvorstandes erarbeitet und an das Finanzministerium übersandt.

Wir lehnen den übersandten Entwurf des Gesetzes ab und sehen verfassungsrechtliche Bedenken in dem Gesetzentwurf.

Ob wir mit unserer Stellungnahme tatsächlich noch etwas für unsere Kollegen erreichen, gilt nun abzuwarten.

Unserer Kooperationspartner GdP, aber auch anderer Gewerkschaften, sowie die Spitzenverbände haben diesen Entwurf ebenfalls abgelehnt.

Wir werden weitere, eventuell auch rechtlich notwendige Schritte vorbereiten.

Von: Uwe Baumert

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.