BDWS zur Verbesserung des Schutzes von Großveranstaltungen
5. August 2010 | Themenbereich: Security | DruckenDer Schutz von Veranstaltungen ist für den Erfolg sowie das Bild des Veranstalters
und der Genehmigungsbehörde in der Öffentlichkeit von großer Bedeutung. Dabei können
qualifizierte Sicherheitsdienstleister zum Einsatz kommen und durch Schutz, Sicherheit und Service
zu einer erfolgreichen und sicheren Veranstaltung entscheidend beitragen. Das garantiert eine
unbeschwerte Atmosphäre für alle Beteiligten und trägt auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg für den
Veranstalter bei.
Wichtig ist gerade unter Sicherheitsaspekten eine ganzheitliche Betrachtung aller vorgeschriebenen
Maßnahmen. Ein frühzeitiger Austausch aller Sicherheitsakteure ist zwingend erforderlich. Für
Groß- bzw. Megaveranstaltungen mit mehreren hunderttausend Teilnehmern müssen geeignete und
transparente Qualitätskriterien von den Genehmigungsbehörden festgelegt und kontrolliert werden.
Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) stellt sich der
Diskussion im Nachgang zu den tragischen Ereignissen der Loveparade vom 24. Juli 2010 in Duisburg.
Der BDWS will mit den folgenden 10 Eckpunkten seinen Beitrag zu einer nachhaltigen Verbesserung
zum Schutz von Großveranstaltungen leisten.
1. Leistungsfähigkeit des Sicherheitsunternehmens
- Führungskräfte mit nachweislicher Erfahrung im Veranstaltungsschutz Haftung:
- ausreichender Versicherungsschutz
- Angemessene Unternehmensgröße in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung bzw.
- den geforderten Ordnern und Sicherheitskräften
- Kommunikations- und Führungsfähigkeit durch den Einsatz geeigneter sowie mindestens mit dem Führungskreis des Veranstalters abgestimmter Funk- und Fernmeldetechnik
- Eigene Unternehmenskontrollen durch Supervisor
- Vorhandensein eines (allgemeinen) Sicherheitskonzepts für Großveranstaltungen
- Einhaltung der Vorgaben des Veranstalters bzw. Ordnungsbehörden
- Frühzeitige Einbindung in die Sicherheitsplanung
2. Einhaltung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für das eingesetzte Personal
- Unterrichtungsverfahren bzw.
- Sachkundeprüfung
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
° qualifizierter Auszug aus dem Bundeszentralregister
3. Aufgabenspezifische Qualifizierung
4. Frühzeitige und umfassende veranstaltungsspezifische Einweisung vor einer
Großveranstaltung
5. Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne und Qualitätsstandards
6. Einsatz von Subunternehmen nur unter strikter Einhaltung der oben genannten
Voraussetzungen
7. Lückenlose Dokumentation
8. Klassifikation von Großveranstaltungen
- Gewaltpotenzial
- Crowdcontrol, etc.
9. Kontrollen durch Ordnungsbehörden, Polizei, etc.
10. Staatliches Rahmenkonzept für Großveranstaltungen
> Vorgaben für Anzahl der Ordner/Sicherheitskräfte analog zur FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006


