Meldegesetze verschärfen

4. August 2010 | Themenbereich: Berlin, Gewerkschaft der Polizei, Interessenvertretungen | Drucken

Die GdP Berlin begrüßt das Vorgehen von 10 Berliner Bezirken gegen sogenannte Scheinanmeldungen:
Das Bundesmeldegesetz und das Berliner Meldegesetz begünstigen Kriminelle und die Organisierte Kriminalität (OK). Auch im Hinblick auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sind liberale Meldegesetze missbrauchsanfällig, unzeitgemäß und gefährlich. Darauf hat heute der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP Michael Reinke hingewiesen und Senat und Parlament aufgefordert, das Berliner Meldegesetz entsprechend zu verschärfen und über eine Bundesratsinitiative eine Änderung des Bundesmeldegesetzes durchzusetzen.

„Die Meldegesetze sind in Berlin ein Problem, denn sie führen zu zehntausenden von Scheinanmeldungen”, so der stellvertretende Berliner GdP-Vorsitzende weiter.

„Kriminelle können mit Scheinanmeldungen einen Wohnsitz vorweisen, wodurch der Haftgrund ‚kein fester Wohnsitz‘ entfällt. Von der Ausländerbehörde veranlasste Abschiebungen können nicht zeitnah erfolgen, da die Betroffenen eine falsche Adresse angegeben haben.”

Das sind nur zwei Beispiele. „Darüber hinaus”, so Reinke, „geraten auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ins Visier der Ermittlungsbehörden, wenn sich straffällige Mitbewohner ‚virtuell‘ bei ihnen eingenistet haben. Deshalb ist die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Vermieters im Melderecht erforderlich. Das Meldeformular muss dann vom Vermieter wieder mit unterzeichnet werden und er muss die Ein- und Auszüge in sein Wohnobjekt der Meldebehörde mitteilen.”

1 Kommentar
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  1. Die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Vermieters im Melderecht bringt jedenfalls für die Kriminalitätsbekämpfung in der Praxis so gut wie nichts, schon gar nicht wenn es um OK geht.

    Schon früher mussten die Vermieter mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass ein Einwohner tatsächlich bei ihnen eingezogen war. Was haben Kriminelle gemacht, die eine Scheinadresse bei der Meldebehörde regsitrieren lassen wollten? – Sie haben einfach die Unterschrift des (vermeintlichen) Vermieters gefälscht! Dass dadurch der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt wird, schreckt diesen Personenkreis kaum ab. Dasselbe dürfte auch für ausreisepflichtige Ausländer gelten, die sich durch eine Scheinanmeldung der Abschiebung entziehen wollen.

    Die Meldebehörde hat de facto keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Vermieterbestätigung zu überprüfen, denn das Meldewesen ist ein Massengeschäft mit mehreren hundert Millionen Vorgängen im Jahr.

    MIt der Wiedereinführung der Vermieterbestätigung wird man allenfalls die Zahl der Scheinanmeldungen von Otto-Normalverbraucher verringern, der z.B. vor Einschulung seiner Kinder den Wohnsitz pro forma in einen aus seiner Sicht “günstigeren” Stadtbezirk verlegen will. Bei dieser Zielgruppe ist die gesetzliche Strafandrohung erfahrungsgemäß sehr viel wirksamer.

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