„Klärung der tragischen Umstände bei der Love-parade in Duisburg”
4. August 2010 | Themenbereich: Nordrhein Westfalen, Polizei | DruckenDieter Wehe, Inspekteur der Polizei
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe Ihnen jetzt einen Überblick über den derzeitigen Sachstand aus polizeilicher Sicht. Ihnen liegt unser Bericht vom Mittwoch letzter Woche ja bereits schriftlich vor. Dieser ist Grundlage auch meiner heutigen Berichterstattung. Lassen Sie mich Ihnen zu Beginn meiner Ausführungen kurz die Aufgabenbereiche bei Großveranstaltungen skizzieren.
- Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Veranstaltun-gen im öffentlichen Raum wie der Loveparade liegt bei der zuständigen Kommune. Diese prüft den Antrag des Veranstalters und entscheidet über die Genehmigung.
- Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung im Veranstaltungsbereich hat ausschließlich der Veranstal-ter. Er muss u. a. mit seinen privaten Sicherheitskräften für die Sicherheit der Teilnehmer auf dem Veranstaltungsge-lände sorgen und die Genehmigung der Stadt einhalten. Genauso wie bei Fußballspielen in Stadien und Open-Air-Konzerten.
- Nun zur Aufgabe der Polizei bei privaten Großveranstal-tungen:
o Sie muss sicherstellen, dass die Besucher möglichst reibungslos und sicher über die öffentlichen Straßen und Wege auf das Veranstaltungsgelände gelangen können. Das heißt, die Polizei übernimmt die Sicher-heitsmaßnahmen außerhalb des abgesperrten Ver-anstaltungsgeländes, insbesondere an neuralgischen Punkten im gesamten Stadtgebiet.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Zwischenbericht des Polizeipräsidiums Duisburg und geben den aktuellen Sachstand wieder.
- Es ist besonders hervorzuheben, dass die Polizei in Duisburg die Sicherheit in einer Stadt gewährleistet hat, die an diesem Tage ihre Einwohnerzahl nahezu verdoppelt hat.
- Der Veranstaltungsbereich der Love-Parade in Duisburg am 24.07.2010 umfasste das eigentliche Veranstaltungsgelände. Dazu gehörten den alte Güterbahnhof, die Rampen sowie der gesamte Bereich des Karl-Lehr-Brückentunnels zwischen den Sperrstellen des Veranstalters an der Düsseldorfer Straße (westliche Begrenzung) und Grabenstraße (östliche Begrenzung).
- An diesen beiden Einlassschleusen hatte der Veranstalter sog. Vereinzelungsanlagen eingerichtet. Diese Vereinzelungsanlagen standen in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters, wie auch die gesamte Zu- und Ablaufregelung der Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Mit diesen Anlagen sollte durch den Veranstalter der Zulauf der Besucher auf das Veranstaltungsgelände kanalisiert und gesteuert werden.
- Für diesen gesamten Bereich war allein der Veranstalter für die sichere Durchführung der Love-Parade verantwortlich.
- Für diese Aufgaben war der Einsatz von 1.000 Ordnern vom Veranstalter angekündigt; davon 150 in seinem Zu-ständigkeitsbereich auf der Karl-Lehr-Straße, einschließ-lich der Einlassschleusen, der Tunnelbereiche sowie der Rampen.
- Die in diesem Bereich eingesetzte Polizei hatte ausschließlich ihre eigenen Aufgaben wahrzunehmen. Dazu hat die Polizei vier Hundertschaften auf dem Gelände eingesetzt.
- Insgesamt hatte die Polizei in Duisburg im Schichtdienst ca. 4.000 Polizeibeamte für das gesamte Wochenende und das ganz Stadtgebiet eingesetzt; der Bundespolizei standen weitere 1.300 Polizeibeamte für ihren Aufgabenbereich zur Verfügung.
- Die Polizei Duisburg hat im Vorfeld der Veranstaltung Sicherheitsbedenken für den nicht zu ihrem Verantwortungsbereich gehörenden Tunnel und Rampenbereich vorgetragen. Diesen Bedenken haben die zuständige Genehmigungsbehörde, also die Stadt Duisburg, und der Veranstalter entgegen genommen. Sie haben entsprechende Änderungen der von ihnen erarbeiteten und zu verantwortenden Sicherheitskonzeption angekündigt und zugesagt. Dazu erklärte die von der Stadt Duisburg beauftragte Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek auf Seite 3 Nr. 2 ihres Schreibens vom 03.08.2010 „Anregungen, insbesondere der Polizei, wurden geprüft und, soweit von Sachverständigen für sinnvoll erachtet, umgesetzt.”
- Der Polizei wurde die Genehmigung erst am Samstag-morgen, also am Veranstaltungstag, auf eigenes Verlangen übergeben. Auch auf Nachfrage vom Freitag erhielt die Polizei die Genehmigung nicht.
- Die Genehmigung der zuständigen Stadt Duisburg sieht eine maximal zulässige Auslastung der eigentlichen Ver-anstaltungsfläche von 250.000 Personen vor. Zudem ges-tattet diese eine Unterschreitung der eigentlich gesetzlich vorgesehenen Breite und Länge der notwendigen Ret-tungswege.
Sachverhalt
Nach der Planung des Veranstalters sollte das Veranstaltungsgelände gegen 11.00 Uhr – bei Bedarf bereits um 10:00 geöffnet werden. Tatsächlich hat dieser das Gelände erst um 12.04 Uhr vollständig geöffnet. Der Grund dafür waren nach Feststellungen der Polizei in Duisburg noch andauernde Planierarbeiten im eigentlichen Veranstaltungsbereich.
- Bei der personellen Besetzung der Einlassschleusen musste zu Beginn mehrfach durch die Polizei beim Veranstalter darauf hingewiesen werden, die Sperrstellen so zu besetzen, dass die zugesagte maximale Durchlaufmenge von 30.000 pro Stunde und Schleuse auch tatsächlich ermöglicht wurde.
- Nach Feststellung des Veranstalters bildete sich im Bereich des Rampenkopfes, unmittelbar an der Floatstrecke, ein Rückstau durch Zuschauer, obwohl sich auf dem Veranstaltungsgelände noch ausreichend freie Flächen befanden.
- Obwohl nicht in ihrer Verantwortung, hatte die Polizei im Vorfeld der Veranstaltung auf zu erwartende Probleme im Bereich des Rampenkopfes besonders hingewiesen. Der Veranstalter hatte auf seine Erfahrungen aus den zurückliegenden Love-Parades verwiesen und den Einsatz sog. Pusher zur Beschleunigung des Besucherstroms zugesagt und zugleich erklärt, dass die entgegen des Uhrzeigersinns fahrenden Floats die Teilnehmer in den Veranstaltungsraum mitziehen würden.
- Warum eine mögliche Beeinflussung der Besucher zum Beispiel durch Umlenken der Floats nicht wirksam stattge-funden hat, obwohl diese per Funk miteinander in Verbindung standen, ist nicht erklärlich. Auch Lautsprecherdurchsagen über die Floats zur besseren Verteilung der Besucher auf dem Gelände haben nach jetzigem Stand nicht stattgefunden.
- Die vom Veranstalter zugesagten Ordner, die die Menschen beim Erreichen des Rampenkopfes aufnehmen und entlang der Strecke der Floatparade weiterleiten sollten, haben ihre Aufgabe nicht erfüllt. Tatsächlich verblieb dort eine größere Menschenmenge, die sehr rasch zu einem Rückstau führte.
- Dem Veranstalter gelang es entgegen seiner Zusage nicht, die Menschen auf die freie Fläche zu bewegen und den Rückstau aufzulösen. Deshalb hat der Veranstalter die Polizei um 15.30 Uhr um Unterstützung gebeten.
- Dazu hat der im Tunnel- und Rampenbereich verantwortliche Leiter des Ordnerdienstes den zuständigen Abschnittsführer der Polizei, der sich seit 14.00 Uhr am Ort befand, persönlich angesprochen. Dem Leiter stand darüber hinaus durchgängig ein Verbindungsbeamter der Polizei zur Verfügung.
- Auf Wunsch des Veranstalters sollte die Polizei bei der Errichtung einer Ordnerkette auf halber Höhe der Rampe unterstützen. Der Veranstalter befürchtete mit eigenen Ordnungskräften den Rückstau nicht aufzulösen zu können.
- Es bestand eine klare Absprache, dass die Sperrmaßnahmen der Polizei zur Unterstützung der Ordner im Bereich der Rampe zeitgleich mit der Schließung der Eingangsschleusen durch den Veranstalter erfolgen, um dadurch weiteren Zulauf zur Rampe zu unterbrechen. Zusätzlich wollte der Veranstalter mit Pushern den Stau am oberen Rand der Rampe auflösen. Der Veranstalter hat die Ordner um 15:46 Uhr angewiesen, das Konzept umzusetzen, insbesondere die Tunnel zu sperren.
- Wie wir heute wissen, wurde dieser Auftrag vom Veranstalter nicht umgesetzt. Warum, trotz verbindlicher Absprache und der Übermittlung des Auftrags durch den Veranstalter an die Ordner im Beisein des polizeilichen Abschnittsleiters, diese Anweisung durch die Ordner nicht umgesetzt wurde, ist nicht bekannt. Besucher strömten weiterhin in Richtung Tunnel und Rampe.
- Am ostwärtigen Zugang wurden nur kurzfristige Sperrungen vorgenommen.
- Am westlichen Zugang wurden vorhandene Absperrungen durch die Ordner des Veranstalters um 16:31 Uhr geöffnet, um einem Rettungstransportwagen die Durchfahrt zu er-möglichen. Dieses Zaunelement wurde nicht sofort wieder geschlossen. Zusätzlich wurde um 16:36 Uhr durch die Ordner des Veranstalters ein weiteres Zaunelement entfernt, wodurch sich der Zulauf der Teilnehmer in Richtung der Tunnel nochmals erheblich erhöhte. Offenbar erst nach Hinweis der Polizei wurden die entfernten Zaunelemente durch die Ordner um 16:40 Uhr wieder eingesetzt.
- Nach Abstimmung und zur Unterstützung der Ordner wurden Polizeibeamte jeweils in den Tunneln als auch auf der Rampe als Polizeikette eingesetzt. Weitere polizeiliche Sperren im Bereich der Rampe gab es nicht.
- Da der Veranstalter entgegen seiner eigenen Anordnung den Zulauf in die Tunnel nicht begrenzte, also die Zugänge nicht sperrte, sondern wie bereits gesagt sogar am westlichen Zugang den Zulauf erhöhte, mussten die polizeilichen Maßnahmen auf Grund der nachdrängenden Men-schenmenge und des sich ständig erhöhenden Drucks aufgegeben werden. Zudem gelang es dem Veranstalter nicht, den Rückstau am oberen Ende der Rampe aufzulösen. Hierdurch kam es zu weiterem Zulauf durch Zuschauer, die den Veranstaltungsort bereits wieder verlassen wollten.
- Bereits zuvor hatte die Polizei um 15.45 Uhr darauf hinge-wirkt, dass zur Entlastung der Tunnelbereiche die zweite Rampe, die ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt als Ausgang vorgesehen war, durch den Veranstalter für an-reisende Teilnehmer geöffnet wird.
- Ob die für diesen Bereich zugesagten 150 Ordner tatsächlich vor Ort waren, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Festzustellen ist jedenfalls, dass die vorhandenen Ordner nicht ausreichten.
- Gegen 17:02 Uhr wurden der Polizei erste Opfer auf der Rampe gemeldet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die bereits große Menschenmenge im unteren Drittel der Rampe und in den Tunneln durch weiteren Zulauf von allen Seiten extrem zusammengedrängt.
- Bereits vorher hatten Besucher begonnen, über Lichtmasten und einen Container in den oberen Veranstaltungsbereich zu gelangen. An der westlichen Seite der Rampe wurde der Absperrzaun, der eine Treppe sicherte, umgerissen. Eine große Anzahl von Besuchern nutzte die jetzt frei zugängliche Treppe, um in den oberen Bereich zu gelangen. Mehr und mehr Menschen drängten daraufhin in Richtung dieser Treppe. Dadurch erhöhte sich in diesem engen Bereich der Druck nochmals erheblich.
- Nach Erkenntnissen der Polizei ist zu befürchten, dass inzwischen am Boden liegende Zaunelemente zur Stolperfalle wurden. Ausschließlich im Bereich direkt am Fuß der Treppe erhöhte sich der Druck so stark, dass es zu Todesopfern kam. Die 14 unmittelbar Getöteten wurden in diesem Bereich aufgefunden. In den Tunneln kam es zu keinen Todesopfern.
- Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass alle Todesopfer in der Menschenmenge erstickt sind.
Ergänzend möchte ich Sie zu folgenden Fragen informieren, die gerade in der Öffentlichkeit thematisiert werden, auch dies auf der Basis des derzeitigen Sachstandes, wie er mir durch das Polizeipräsidium Duisburg berichtet wurde.
1.
In den Medien wird berichtet, dass der polizeiliche Verbindungsbeamte zum Veranstalter, der sich im Container an der Rampe aufhielt, kein Funkgerät mitgeführt habe.
Dazu kann ich sagen, dass der Verbindungsbeamte dem Verantwortlichen des Veranstalters, dem sogenannten Crowd-Manager, durchgängig zur Verfügung stand. Er war mit Funkgerät und Handy ausgerüstet.
2.
Weiterhin wird in den Medien dargestellt, dass der polizeiliche Einsatzabschnittsführer nach einer ersten Kontaktaufnahme des Veranstalters (Crowd-Manager) um 15.00 Uhr erst gegen 15.30 Uhr am Container erschienen sein soll.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Crowd-Manager um polizeiliche Hilfe bei der Errichtung einer Ordnerkette im unteren Bereich der Rampe bat. Ziel dieser Maßnahme sollte die Beseitigung des Pfropfens am Kopf der Rampe sein. Der Verbindungsbeamte übermittelte das Ersuchen an die Befehlstelle über eine Handyverbindung in einem überlasteten Funknetz. Unmittelbar danach ereichte er den zuständigen Führungsassistenten des Abschnittsführers um 15.16 Uhr ebenfalls über Handy.
Der Abschnittsführer befand sich zum Zeitpunkt des Unterstützungsersuchens im Bereich der Floatstrecke. Er begab sich sofort zum Container, der auf der Carl-Lehr-Straße gegenüber dem Rampenfuß aufgestellt war. Er traf dort um 15:30 Uhr ein und nahm das Unterstützungsersuchen per-sönlich vom Crowd-Manager entgegen. Der Zeitraum der persönlichen Kontaktaufnahme hatte keinen Einfluss auf die Situation am Rampenkopf, die sich nicht verändert hatte.
3.
Darüber stehen folgende Aspekte im Fokus der medialen Betrachtung:
Der Einsatzleiter der Feuerwehr soll unmittelbar vor dem Unglück vor einer Sperrung der Rampe gewarnt haben. Diese Maßnahme sei aus einsatztaktischer Sicht sehr problematisch. Nach kurzer Diskussion sei vereinbart worden, dass einer Sperrung nur zugestimmt werden kann, wenn der Nachlauf in den Tunnel durch die Polizei verhindert werde.
Dazu berichte ich Ihnen wie folgt:
Aus der Medienberichterstattung ergibt sich, dass die Feuerwehr in die Abstimmung einbezogen war und der Sperrung zugestimmt hat.
Die Sperrung der Rampe sollte bei gleichzeitiger Sperrung des Zulaufs in den Tunnel erfolgen. Zu diesem Zweck sollte der Veranstalter die Vereinzelungsanlagen West und Ost schließen.
Das Sicherheitskonzept des Veranstalters sagt hierzu aus:
„Sollten sich Rückstauungen vom Veranstaltungsgelände bis zum Tunnel abzeichnen, wird hier umgehend die temporäre Sperrung der Einlass-Schleusen veranlasst.”
Die Feuerwehr griff daher nur die auch von der Polizei angestellten Bedenken auf, dass beide Maßnahmen (polizeiliche Einsatzketten, Sperrung der Vereinzelungsanlagen durch den Veranstalter) nur im zeitgleichen Zusammenspiel funktionieren. Der Veranstalter, der für die Sperrung der Einlassschleusen verantwortlich war, hat diese Anweisung auch über Funk an die Ordnerkräfte weitergegeben. Warum die Einlass-Schleusen entgegen der Anordnung nicht durch die Ordner des Veranstalters geschlossen wurden, müssen die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben.
Darüber hinaus thematisiert die Stadt Duisburg in dem Ihnen vorliegenden Bericht den Umstand, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei auf der Rampe abgestellt waren.
Hierzu kann ich mitteilen, dass diese Fahrzeuge dort abgestellt waren, um einen sofortigen Ortswechsel der Einsatzkräfte vornehmen zu können. Die Abgitterung dieses Bereiches erfolgte nicht durch die Polizei. Die Abgitterung umfasste einen wesentlich größeren Bereich als der Platzbedarf der Fahrzeuge.
Warum die Stadt Duisburg die Einhaltung der Vorgaben der eigenen Baugenehmigung vor Ort nicht überprüft oder beanstandet hat, kann vor hier nicht beantwortet werden. Dies gilt auch für die aufgestellten Brezelbuden.
Die in den Medienveröffentlichungen quer zur Rampe gezeigten Polizeifahrzeuge, befanden sich im Wendemanöver. Um 15.30 Uhr wurden die Bereitschaftspolizeikräfte planmäßig ausgetauscht. Es handelte sich nicht um eine Sperre.
Dieter Wehe, Inspekteur der Polizei NRW


