Gericht bestätigt Gefahrenabwehrverfügung gegen “harte” Wurfobjekte

3. August 2010 | Themenbereich: Bundespolizei, Schleswig-Holstein | Drucken

Die Fußballfans von “Hansa Rostock” dürfen in den DB-Sonderzug zum Spiel gegen den “FC Rot-Weiß Erfurt” am kommenden Sonntag, dem 01. August 2010, Getränke weder in Glasflaschen noch in Getränkedosen mitnehmen. Der Sofortvollzug eines entsprechenden Verbots der Bundespolizeidirektion in Bad Bramstedt wurde heute vom Oberverwaltungsgericht in Schleswig nochmals bestätigt.
Das Verwaltungsgericht (Az. 3 B 108/10) hatte die polizeiliche Einschätzung, dass “Getränkedosen als Waffen, insbesondere als Wurfgeschosse eingesetzt werden” könnten, gestern in erster Instanz unbeanstandet gelassen. Im Rahmen einer Interessenabwägung wies es darauf hin, dass das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr vorrangig sei, zumal die Möglichkeit bestünde, statt der Getränkedosen Plastikflaschen mitzunehmen.

Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (Az: 4 MB 43/10) in Schleswig heute zurückgewiesen: Da mit der Teilnahme von bis zu 250 sog. “Problemfans” zu rechnen sei, dürfe die Polizei angesichts der in der Vergangenheit beobachteten Vielfalt verwendeter “Wurfobjekte” (Flaschen, Steine, pyrotechnische Erzeugnisse, Brandsätze, zerbrochene Gehwegplatten, Stühle) auch vorsorglich das Mitführen solcher Gegenstände ausschließen, die für den Fall der Verwendung durch gewaltbereite Fans zu ernsten Verletzungs- und Eskalationsgefahren führen könnten. Sogar Plastikflaschen könnten verboten werden, sofern diese ernsthafte Verletzungsgefahren verursachten.

Das polizeiliche Verbot ist mit diesen Entscheidungen sofort vollziehbar und damit für die Fahrt im Sonderzug nach Erfurt verbindlich.

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