Schuldzuweisungen gegen die Polizei sind eine Frechheit
27. Juli 2010 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | DruckenDie neuen Schuldzuweisungen gegen die Polizei durch den Veranstalter sind eine Frechheit. Er meldete 500.000 Teilnehmer an, erhielt eine Genehmigung der Stadt für 250.000 Teilnehmer und feierte bereits mittags öffentlich über 1 Mio. Teilnehmer. Da fragt man sich wie das sein kann. Und wenn jeder Teilnehmer 90 Euro auf der Loveparade ausgibt, muss man sich nicht wundern.
Wir fordern jetzt unverzüglich, dass die Innenpolitiker der Parteien ihren Urlaub unterbrechen und der Innenausschuss sich der Aufklärung annimmt. Hier muss zügig politische Verantwortung übernommen werden. Und die Verantwortlichen dürfen sich nicht mehr hinter den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verstecken.
Außerdem dürfen solche Megaveranstaltungen nicht mehr der Planung und Genehmigung einer Stadt überlassen bleiben. Das kann nur durch das Innenministerium gemacht werden. Das heißt, das Innenministerium ist federführend, prüft abschließend und genehmigt das Sicherheitskonzept unter allen nötigen Aspekten ohne Einflussnahme von außen. Wir brauchen jetzt endlich Aufklärung und keine weiteren Schuldzuweisungen. Das sind wir den Opfern schuldig.



Ineressant ist, dass der vorherige Polizeipräsident Duisburgs eindringlich vor den Gefahren gewarnt hat und sich gegen eine Genehmigung ausgesprochen haben soll. Im Mai wurde er in den Ruhestand geschick. Focus Online liegen angeblich Dokumente vor, dass dies auf höheren politischen Druck geschehen ist, weil man unbedingt die Loveparade in Duisburg durchführen wollte.
Die Warnungen waren also bereits vorher bekannt und wurden ignoriert, auch wenn Sauerland das Gegenteil behauptet.
Die Videos beweisen ja inzwischen, dass die Polizei sehr flexibel reagierte, beispielsweise die Rettungsleiter herunterreichte und den Flüchtenden half, die Treppe zu verlassen.
Mein Fazit: Die Abnahme solcher Großveranstaltungen sollten wegen offensichtlicher Interessenverquickungen nicht den regionalen Behörden überlassen werden. Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl ist das Sache des Innenministeriums. Die Einschätzung der Gefahrenlage durch Polizei und Feuerwehr sollten Priorität haben.