Verfassungsschutz-Beobachtung der Linken offenbar notwendig

23. Juli 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit | Drucken

Anlässlich der Diskussion über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF: Die Reaktion der Linken auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beobachtung dieser Partei durch den Verfassungsschutz zeigt, dass Zweifel an der Verfassungstreue der Linken offenbar berechtigt sind. Wenn von einer Bundestagsabgeordneten der Linken die Staatssicherheit der DDR für ihren Kampf für den Frieden gelobt wird, die Stasi dem deutschen Verfassungsschutz gleichgesetzt wird und dieser als willfähriger Arm parteipolitischer Interessen denunziert wird, ist Verfassungstreue ganz offenkundig nicht gegeben.

Die regelmäßigen Aussagen von Linken-Politikern, die die DDR verharmlosen und das Unterdrückungsregime schönreden, sowie die permanente Weigerung der Linken-Parteiführung, solche Elemente konsequent auszuschließen, zeigt, wie wichtig eine aufmerksame Beobachtung solcher Umtriebe ist. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist zudem kein Urteil über die Verfassungswidrigkeit, sondern notwendiges Instrument, um darüber Erkenntnisse zu erlangen.

Völlig absurd ist es, wenn die Linken-Politiker sich anmaßen, über ihre Verfassungskonformität selbst entscheiden zu wollen. Wollen sie das umgekehrt etwa der NPD auch selbst überlassen?

Der jüngste Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat die deutliche Zunahme von Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund bestätigt. Die Zahl der Gewalttaten ist von 700 im Jahr 2008 auf 1.100 im Jahr 2009 angestiegen. Es ist an der Zeit, dass die Gesellschaft insgesamt linksextremen Gesinnungen genauso entschlossen entgegentritt wie rechtsextremem Gedankengut.

1 Kommentar
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  1. Der “Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion” kennt offenbar nicht einmal den Unterschied zwischen Straftaten – für die sind Polizei und Justiz zuständig – und “Extremismus”, einem politischen Kampfbegriff, der häufig – wie auch im aktuellen Fall – Ersatzhandlungen geheimdienstlicher Art gegen politische Konkurrenten legitimieren soll. Übrigens: wäre die Linke eine verfassungsfeindliche Partei, müsste die Bundesregierung (zu der die FDP – noch – gehört), das Verbot beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Sie wird wissen, warum sie davon die Finger lässt. Die frühere zumindest in Teilen liberale Bürgerrechtspartei FDP ist jetzt auf dem Tiefpunkt angekommen, moralisch und wohl auch intellektuell.

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