Kabinett beschließt Dienstrechtsreform

20. Juli 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Beamten-Tarifrecht | Drucken

“Ein entscheidender Schritt hin zu einem modernen öffentlichen Dienst ist getan. Der Ministerrat hat heute beschlossen, das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts in den Landtag einzubringen. Die Landesregierung stand dabei im intensiven Dialog mit den Betroffenen. Zahlreiche Anregungen von Gewerkschaften, Berufsverbänden und Kommunalen Landesverbänden wurden aufgegriffen und in das Gesetz eingearbeitet”, sagten Ministerpräsident Stefan Mappus, Finanzminister Willi Stächele und Innenminister Heribert Rech im Anschluss an die Kabinettssitzung heute (20. Juli 2010) in Stuttgart.

„Wesentlicher Bestandteil der Reform ist die weitere Stärkung des Leistungsgedankens. Es ist vorgesehen, vor allem durch Stellenhebungen in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen. Die bisherigen extrem langen Wartezeiten von durchschnittlich bis zu zehn Jahren für eine Beförderung können dadurch verkürzt werden”, so der Finanzminister. Die Landesregierung habe trotz der schwierigen Haushaltslage rund 40 Millionen Euro pro Jahr für strukturelle Verbesserungen im Bereich der Besoldung vorgesehen. Für die Steuerverwaltung ergäben sich so rund 1.470 Stellenhebungen für die Bediensteten des mittleren und gehobenen Dienstes. „Dieses beachtliche Volumen wird sich in den Finanzämtern vor Ort spürbar bemerkbar machen”, sagte Stächele. Daneben entfielen künftig die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes. Die Beamten in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4 würden in die Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet.

14 Millionen für Polizeivollzugsdienst

Innenminister Heribert Rech sagte, dass rund 14 Millionen Euro der Polizei des Landes zugute kommen: „Damit können wir rund 2.150 Beförderungen realisieren und die Zulagen für den so genannten lageorientierten Dienst um drei Millionen Euro erhöhen.” Es werde beispielsweise rund 500 Beförderungen von A 8 nach A 9 im mittleren Polizeivollzugsdienst und rund 465 Beförderungen von A 11 nach A 12 im gehobenen Polizeivollzugsdienst geben. Beförderungen in die Spitzenämter (A 9, A 13 und A 16) einer Laufbahn ermöglichten zusätzlich Beförderungen auch für die Beamtinnen und Beamten in den darunter liegenden Besoldungsgruppen. So könnten rund 1.000 so genannte Nachzugsbeförderungen von A 9 bis A 11 im gehobenen Polizeivollzugsdienst realisiert werden. Auch beim Landesamt für Verfassungsschutz seien 20 Hebungen aufgrund der strukturellen Maßnahmen geplant, zwei von A 8 nach A 9, acht von A 11 nach A 12 und jeweils fünf von A 12 nach A 13 und von A 13 nach A 14.

Erleichterungen beim Wechsel in Privatwirtschaft

„Baden-Württemberg wird ferner bundesweit als erstes Bundesland den Wechsel zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft wesentlich erleichtern. Dies erreichen wir durch die Trennung der Alterssicherungssysteme”, sagte Finanzminister Stächele. Wer aus dem Beamtenverhältnis heraus in die Privatwirtschaft wechsele, könne bereits erworbene Pensionsanwartschaften mitnehmen. Statt der bisherigen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung werde später ein so genanntes ,Altersgeld’ gezahlt, erklärte der Finanzminister.

Schrittweise Anhebung der Pensionsaltersgrenze auf 67

„Aufgrund der Folgen des demographischen Wandels ist eine längere Lebensarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten unumgänglich. Im Rahmen der Dienstrechtsreform wird die Pensionsaltergrenze daher bis 2029 schrittweise auf 67 angehoben. Daneben fördern wir die freiwillige Weiterarbeit”, erklärte Finanzminister Stächele. Dafür würden den Beschäftigten interessante Anreize geboten. Durch die Weiterarbeit über die gesetzliche Altergrenze hinaus könnten die Bediensteten ihre Pension erhöhen oder erhielten einen Besoldungszuschlag in Höhe von 10 Prozent. Auch eine Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit einer anteiligen Pension sei möglich und erleichtere den gleitenden Übergang in den Ruhestand.

Familienfreundlichkeit stärken

Die Dienstrechtsreform werde auch die Familienfreundlichkeit des Landes als öffentlicher Arbeitgeber steigern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Wichtig sei die Einführung der so genannten unterhälftigen Teilzeit und die Erweiterung des Anspruchs auf Freistellung zur Betreuung kranker Kinder. Um die berufliche Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten investiere das Land zusätzlich sechs Millionen Euro pro Jahr. Derzeit würden die Konzepte für ein Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung erarbeitet, betonte Innenminister Rech.

Auch das bisherige starre Laufbahnrecht, das dem Personalbedarf einer modernen Verwaltung nicht mehr gerecht werde, werde dereguliert, flexibilisiert und im Landesbeamtengesetz geregelt. Auf dieser Grundlage könnten die Ministerien die jeweiligen Laufbahnen orientiert am konkreten Personalbedarf gestalten und berufliche Perspektiven eröffnen, so Rech.

Kompensation der Anhebung der Sonderaltergrenze für Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug von 60 auf 62 Jahre

Auch bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug wird die Lebensarbeitszeit um 2 Jahre erhöht. Künftig gilt hier eine Altersgrenze von 62 Jahren. Den Besonderheiten dieser Beamtengruppe wird jedoch dadurch Rechnung getragen, dass zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Auch können Beamtinnen und Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen die Anforderungen in den Vollzugsdiensten oder im Einsatzdienst der Feuerwehr nicht mehr erfüllen können, ab dem 60. Lebensjahr ohne Versorgungsabschlag in Pension gehen.

Ruhestandseintritt ohne Versorgungsabschlag für Beamte mit 45 Dienstjahren

Für Beamtinnen und Beamte mit 45 Dienstjahren ist in Anlehnung an das Rentenrecht ein vorzeitiger Ruhestand ohne Versorgungsabschläge ab der für sie derzeit geltenden Altersgrenze von 65 beziehungsweise 60 Jahren möglich. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden hierbei aus Gründen der Familienfreundlichkeit in vollem Umfang berücksichtigt.

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