„Ein guter Tag für die Verkehrssicherheit”
20. Juli 2010 | Themenbereich: Sachsen-Anhalt, Verkehr | DruckenDas Bundesfassungsgericht hat in seinem heutigen Beschluss klargestellt, dass Foto- und Videoaufnahmen zur Feststellung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen bei Vorlage eines konkreten Tatverdachts rechtlich zulässig sind.
Innenminister Hövelmann (SPD): „Das ist ein guter Tag für die Verkehrssicherheit, denn fast 10 % aller Verkehrsunfälle resultieren aus einer überhöhten Geschwindigkeit, eine der Hauptunfallursachen in unserem Land.”



Ich bin kein Jurist, aber heißt das nicht, jeder Fahrzeugführer steht unter Tatverdacht?