Fahrverbote für Lastwagen im Juli und August
30. Juni 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Verkehr | DruckenEin zusätzliches Wochenendfahrverbot für Lkw soll Autofahrern in der Ferienzeit den Weg in den Urlaub erleichtern. Um die Autobahnen und Bundesstraßen zu entlasten, dürfen Lastwagen an den Samstagen im Juli und August einige viel befahrene Streckenabschnitte in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht nutzen.
Betroffen sind alle Brummis mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger. Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von Mitternacht bis 22 Uhr gilt nach Angaben des Verkehrsministeriums uneingeschränkt weiter. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte „Bild.de”, zur Ferienzeit seien wieder Millionen Autofahrer unterwegs: „Ich will, dass sie möglichst sicher und stressfrei an ihr Ziel kommen.”
Das sogenannte Ferienfahrverbot wird seit Jahren immer wieder vom Verkehrsministerium erlassen und geht auf eine Verordnung zur Erleichterung des Reiseverkehrs aus dem Jahr 1985 zurück.
Das Samstag-Fahrverbot gilt bisher für folgende Abschnitte:
- A6 AS Schwetzingen-Hockenheim bis AK Nürnberg-Süd;
- A8 AD Karlsruhe bis AS München-West,
- A61 AK Meckenheim bis AD Hockenheim,
- A81 AK Weinsberg bis AS Gärtringen,
- A92 AD München-Feldmoching bis AS Oberschleißheim,
- A92 AK Neufahrn bis AS Erding,
- A93 AD Inntal bis AS Reischenhart,
- A99 AD München-Südwest bis AK München-Süd,
- A215 AD Bordesholm bis AS Blumenthal,
- A831 AS Stuttgart-Vaihingen bis AK Stuttgart,
- A980 AK Allgäu bis AS Waltenhofen,
- A995 AS Sauerlach bis AK München-Süd,
- B 31 von AS Stockach-Ost der A 98 bis AS Sigmarszell der A 96,
- B 96/E 251 von Neubrandenburger Ring bis Berlin.


