Schwerpunktthema Sicherungsverwahrung

25. Juni 2010 | Themenbereich: Berlin, Justiz | Drucken

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue hat die Bundesregierung aufgefordert, zügig einen Gesetzesentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung vorzulegen. „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist klar, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bundesjustizministerin hat Eckpunkte vorgelegt, die nach Auffassung der Landesjustizministerinnen und -minister in die richtige Richtung gehen und eine gute Diskussionsgrundlage bieten. Wichtig ist, dass wir schnell Rechtssicherheit bekommen,” sagte die Politikerin am Donnerstag am Rande der Justizministerkonferenz in Hamburg.

„Insbesondere begrüße ich, dass eine Möglichkeit geschaffen werden soll, bei divergierenden Gerichtsurteilen den Rechtsweg zum Bundesgerichtshof zu eröffnen.”, ergänzte die Senatorin.

Gisela von der Aue unterstrich die Absicht, das Instrument der Sicherungsverwahrung nur noch als „ultima ratio” für einen besonders gefährlichen Personenkreis vorzusehen.

„Dabei gilt es, die Bevölkerung angemessen vor gefährlichen Tätern zu schützen und sie nicht nur zu verwahren, sondern sinnvoll zu betreuen und zu behandeln. Ich werde mit meinen Kolleginnen und Kollegen weiter im Gespräch über die künftige Ausgestaltung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung bleiben. Dazu gehört für mich auch die Frage, ob die Sicherungsverwahrung zwingend in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen werden muss.”, so von der Aue weiter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil vom Dezember letzten Jahres den rückwirkenden Wegfall der Befristung der Sicherungsverwahrung auf 10 Jahre für rechtswidrig erklärt.

Justizsenatorin von der Aue ergänzte, dass in Berlin sieben Sicherungsverwahrte von dem Urteil betroffen sind. Vier von ihnen haben bislang Anträge auf Entlassung gestellt, die nun von den Strafvollstreckungskammern des Landgerichts geprüft werden. Nach Ansicht der Politikerin müsse zuvor sichergestellt werden, dass die Betroffenen eingehend auf ihre Entlassung vorbereitet werden.

„Diese Sicherungsverwahrten waren lange nicht in Freiheit. Es wäre gefährlich und fahrlässig, sie unvorbereitet zu entlassen. Ein geordneter Übergang in die Freiheit ist daher auch eine Voraussetzung zur Verhinderung von Rückfällen.”, so von der Aue.

Bei einer Erweiterung der Führungsaufsicht um den Einsatz einer elektronischen Fußfessel müsse der Einsatz dieser Technik jedoch um weitere Maßnahmen ergänzt werden.

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