Nach Sprengstoff – Anschlag auf Polizisten in Berlin

16. Juni 2010 | Themenbereich: Berlin, Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen | Drucken

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Ankündigung des Berliner Innensenators Körting, öffentliche Versammlungen und Aufzüge durch wirksame Vorkontrollen und Durchsuchungen besser schützen zu wollen. Nach den verheerenden Anschlägen in Berlin müssten aber zusätzliche Maßnahmen erfolgen, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

Bekannten Gewalttätern sollte die Teilnahme an Demonstrationen gerichtlich verboten werden können, notfalls soll dies durch Ingewahrsamnahmen durchgesetzt werden. Außerdem sollten künftig auch diejenigen bestraft werden, die sich aus einer gewalttätigen Versammlung trotz Auf-forderung durch die Polizei nicht entfernen.

In Berlin erklärte der Bundesvorsitzende:
„Wir sprechen hier nicht von ein paar betrunkenen Randalierern, sondern von Mordgesellen, die Polizisten töten wollen und auch den Tod völlig Unbeteiligter in Kauf nehmen. Der Gesetzgeber muss jetzt endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, damit diese Kriminellen nicht länger Gelegen-heiten bekommen, mit ihren Gewaltexzessen das Leben und die Gesundheit von Einsatzkräften und anderen Menschen zu gefährden.

Eine Verschärfung der Strafrechtsbestimmung zum Landfriedensbruch richtet sich vor allem gegen diejenigen, die sich selbst für unbeteiligt halten, in Wahrheit aber schwere Straftaten erst ermöglichen, weil sie durch ihre Anwesenheit Fluchträume für Krawallmacher bieten. Die Maßnahmen der Polizei müssen sich also auch gegen diese Personen richten, dazu zählt natürlich auch, dass die Gerichte spürbare Strafen verhängen.

Es ist richtig und sinnvoll, durch konsequente Vorkontrollen und gründliche Durchsuchungen sicherzustellen, dass Waffen und Sprengstoff gar nicht erst zum Veranstaltungsort gelangen. Die Politik ist gefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen und auf der Grundlage erfolgter Rechtsprechung entsprechende Ermächtigungen zu schaffen.

Außerdem muss es gesetzliche Möglichkeiten geben, künftig diejenigen, die bereits durch schwere Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen aufgefallen sind, frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, also vor der Versammlung. Der Unterbindungsgewahrsam ist hierfür ein wirksames Instrument, da reicht ein einziger Tag, wie in Berlin vorgesehen, natürlich nicht aus. In anderen Ländern sieht man dafür bis zu 14 Tagen vor.“

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