Schutz vor genetischen Diskriminierungen
28. April 2010 | Themenbereich: Beamten-Tarifrecht, Niedersachsen | DruckenSitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.04.2010; TOP 5
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Landesregierung sehr einverstanden. Allerdings sind wir schon einen Schritt weiter und das ohne ein eigenständiges Gesetz.
Ich habe mich für einen schlankeren Weg entschieden, der zu dem gleichen Ergebnis führen wird. Zurzeit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des Beamtenversorgungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Ressortabstimmung. Außer den schon bekannten Vorschlägen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen sollen im Niedersächsischen Beamtengesetz noch einige weitere Bereiche geregelt werden.
So sollen die im Gendiagnostikgesetz des Bundes getroffenen Regelungen natürlich auch für die Beamtinnen und Beamte sowie die Richterinnen und Richter in Niedersachsen für anwendbar erklärt werden.
Die entsprechenden Paragraphen des Niedersächsischen Beamtengesetzes sollen um unterschiedliche Schutzaspekte ergänzt werden. So wird es verboten sein bei den Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen vor der Begründung oder im laufenden Beamtenverhältnis genetische Untersuchungen oder genetische Analysen zu verlangen. Und natürlich sollen die Dienstherren in Niedersachsen auch Beamte und Bewerber wegen ihrer genetischen Eigenschaften oder der genetischen Eigenschaften ihrer Verwandten nicht benachteiligen dürfen.
Auch der dritte große Bereich, das Verbot genetischer Untersuchungen und Analysen im Rahmen arbeitsmedizinischer Untersuchungen soll in niedersächsisches Recht umgesetzt werden.
Ich denke, die Landesregierung und alle Fraktionen sind sich einig, dass unsere Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter keinen geringeren Schutz haben sollen als die des Bundes und die übrigen Beschäftigten in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Die Landesregierung wird den Entwurf des Gesetzes zur Überleitung des Beamtenversorgungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften nach der erfolgten Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften nach der Sommerpause in den Landtag einbringen. Im Anschreiben zur laufenden Ressortabstimmung habe ich die anderen Ressorts gebeten, in der Zwischenzeit in ihren Geschäftsbereichen sicherzustellen, dass die für den Beamten- und Richterbereich geplanten Regelungen bereits jetzt angewendet werden. Auch die Kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen wurden entsprechend informiert und eine vorgriffsweise Anwendung der Regelungen empfohlen.
Lassen Sie uns daher den von den Grünen vorgelegten Entwurf im Herbst in die Beratungen des Änderungsgesetzes zum NBG einbeziehen. Wir werden sicherlich zu einer guten gemeinsamen Lösung kommen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!


