Offener Brief an Finanzminister Bullerjahn

23. April 2010 | Themenbereich: BSBD, Interessenvertretungen, Sachsen-Anhalt | Drucken

Sehr geehrter Herr Minister,

mit großer Verwunderung haben die Bediensteten des Justizvollzuges Ihre Äußerung zur Kenntnis genommen, dass für Sie der Justizvollzug nicht zum Bereich der inneren Sicherheit gehört. Unverständlich ist auch, dass Sie im Gegensatz zum letzten Personalentwicklungskonzept beabsichtigen weitere 194 Stellen im Justizvollzug, entgegen dem letzten Personalentwicklungskonzept, zu streichen, obwohl wir im Justizvollzug jetzt schon personelle Probleme durch Überalterung und damit einhergehend krankheitsbedingte Ausfälle verkraften müssen.

Die sichere Verwahrung und Unterbringung der Gefangenen ist gesetzlich festgeschrieben. Dies ist eine Willenserklärung aller Abgeordneten der Fraktionen im Land Sachsen-Anhalt und wurde uns mit den entsprechenden Gesetzen, dem Jugendstrafvollzugsgesetz, dem Strafvollzugsgesetz und auch dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz ins Stammbuch geschrieben.

Wir unterstellen Ihnen, dass auch Sie Ihre Zustimmung zu den entsprechenden Gesetzesentwürfen gegeben haben. Jedenfalls sind keine öffentlichen Äußerungen von Ihnen bekannt, die dazu eine andere Aussage beinhalten.

Ihre aktuelle öffentliche Äußerung lässt nun jedoch erhebliche Zweifel aufkommen, ob Sie sich der Tragweite bewusst sind, was der Begriff der inneren Sicherheit überhaupt bedeutet, und was er beinhaltet.

Nicht umsonst steht in jedem der angeführten Gesetze die sichere Unterbringung und Verwahrung der Gefangenen an erster Stelle.

Die sichere Unterbringung und Verwahrung von Gefangenen ist also eine wichtige Kernaufgabe des Justizvollzugs. Darüber hinaus sollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch alles unternehmen, um die Gefangenen zu resozialisieren.

Mit diesem Gesetzesauftrag wird der Bevölkerung in unserem Lande verdeutlicht, dass es Wille aller Fraktionen ist, die Bevölkerung vor Straftätern zu schützen und mit einem angemessen ausgestatteten Vollzug eine dauerhafte Resozialisierung zu ermöglichen. Wir als Justizvollzugsbedienstete haben alles zu unternehmen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.

Durch die Polizei werden Straftäter gestellt und bis spätestens 24.00 Uhr des Folgetages, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, an den Justizvollzug übergeben. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern obliegt danach die Verantwortung für deren sichere Unterbringung, die diese Tag für Tag unter oft schwierigsten Bedingungen realisieren.

Wenn das nichts mit innerer Sicherheit zu tun hat, was dann?

Wann hat es in den zurückliegenden Jahren Vorkommnisse gegeben, sind Straftäter aus einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt entwichen? Hier in Sachsen-Anhalt jedenfalls nicht. In anderen Bundesländern sieht dies jedoch anders aus.
Dass Sachsen-Anhalt aufgrund solcher sicherheitsrelevanter Vorkommnisse nicht in den Medien aufgetaucht ist, zeugt von dem hohen Engagement all unserer Mitarbeiter, aber auch von dem Wissen, dass unseren Bediensteten sehr wohl bewusst ist, was sie entsprechend dem Gesetzesauftrag zu gewährleisten haben und was unter sicherer Unterbringung und Verwahrung zu verstehen ist.

Es ist aber nicht ausreichend, Anstalten mit moderner Technik auszustatten, um Entweichungen und Vorkommnisse zu verhindern, wenn gleichzeitig kein gut ausgebildetes Personal existiert, das in der Lage ist, diese Technik zu beherrschen und gleichzeitig täglich präventiv mit Gefangenen zu arbeiten, um solche Absichten im Vorfeld zu erkennen und gegenzusteuern.

In den meisten Fällen solcher Vorkommnisse stellte sich in der Aufarbeitung heraus, dass die Ursachen der Probleme im zwischenmenschlichen Bereich lagen.

Wer Menschen in ihrem Freiheitsdrang einschränkt, denn das passiert mit der Unterbringung im Justizvollzug, muss immer damit rechnen, dass sie versuchen werden, diese Einschränkung zu durchbrechen. Das dies so ist, verdeutlicht der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch, das keine Strafandrohung für solch eine gelungene Entweichung oder einen solchen Versuch vorsieht.
Unsere Aufgabe besteht darin, dies mit einem Höchstmaß an Engagement zu verhindern!

Wenn Ursachen für Entweichung und Vorkommnisse also auf nicht erkannter und somit nicht gelöster Probleme der Gefangenen zurückzuführen ist, weil sie sich nicht frei bewegen konnten und auch nicht die Möglichkeit haben, ständig und immer, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint, Problemlösungen herbei zu führen, kann diesem Drang nur damit begegnet werden, dass es Bedienstete gibt, die die Gefangenen aktiv unterstützen und ihnen helfen, solche Probleme oder Verlustängste, z. Bsp. wenn die Freundin sich trennen will, oder eine Ehe auseinander bricht, zu verarbeiten und ihnen hilfreich zur Seite stehen.

Auch das, Herr Minister, verstehen wir als Strafvollzugsbedienstete unter innerer Sicherheit.

In den zurückliegenden Jahren wurde der Einstellungskorridor für den Justizvollzug immer weiter zurück gedrängt. Das hatte zur Folge, dass das Durchschnittsalter bereits jetzt schon bei 47 Jahren liegt. Somit ist der Personalbestand im Justizvollzug bereits heute überaltert.

Sie haben zurecht erkannt und darauf hingewiesen, dass für die Polizei gut ausgebildete und junge Bedienstete benötigt werden, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden. Dies haben sie in der Vergangenheit versucht zu erreichen, indem sie mehrfach die Einstellungsmöglichkeiten, entgegen den Zahlen im Personalentwicklungskonzept nach oben verändert haben. Der Bereich der Polizei ist aber nicht zehnmal größer als der Bereich des Justizvollzuges, trotzdem haben wir im Verhältnis nicht annähernd diese Einstellungsmöglichkeiten erhalten.

Auch unsere Bediensteten sind den ständigen Belastungen, die der Einsatz im Wechselschichtdienst von Montag bis Sonntag mit sich bringt, ausgesetzt.

Auch unsere Bediensteten werden ständig zu nicht geplanten zusätzlichen Diensten herangezogen. Unterbringungen von Gefangenen in medizinischen Einrichtungen, damit verbundene Zusatzschichten sind nicht planbar, sondern treten spontan auf, wenn dies zwingend erforderlich ist.

Ausfälle durch Krankheit von Bediensteten kann man nicht planen, sondern müssen täglich kompensiert werden. Das hat dann zu Folge, dass das Personal vollständig zu ersetzen ist.

Glauben Sie verantworten zu können, dass Gefangene eingesperrt sind und dass kein Personal für die sichere Unterbringung und Betreuung zur Verfügung steht, sich somit also niemand um diese Menschen kümmert, mit der Begründung alle Türen seien verschlossen, wir haben eine hohe Mauer, morgen sind vielleicht wieder ausreichend Bedienstete vorhanden, das gehe schon mal.

Hat eine solche Einstellung dann auch nur annäherungsweise noch etwas mit Sicherheit zu tun? Ich denke nicht. Und die Bediensteten im Lande sehen das genauso.

Ein zu hohes Lebensalter der Bediensteten in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes gefährdet den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb in den Anstalten. Dieser Entwicklung muss rechtzeitig durch Einstellungen von jungem Personal entgegen gewirkt werden.

Immer ältere Beamte stehen jungen Gewalttätern gegenüber. Mit Vollzugsbediensteten, die in einigen Jahren kollektiv auf die Fünfzig zugehen, kann man keinen Strafvollzug betreiben, der in immer stärkeren Maßen von jungen Gewalttätern geprägt wird.

Wir brauchen im Rahmen des derzeit durch die Landesregierung erstellten Personalkonzepts auch einen akzeptablen Einstellungskorridor für den allgemeinen Vollzugsdienst.

Die innere Sicherheit im Land darf nicht auf Kosten von Personalmangel zu Lasten der Bevölkerung gehen. Wer die innere Sicherheit aufs Spiel setzt, gefährdet jene Errungenschaften der Demokratie, für die die Menschen 1989 auf die Straßen gegangen sind.

Um unseren vielfältigen Aufgaben im Justizvollzug gerecht zu werden, die sichere Unterbringung der Gefangenen nicht zu gefährden und einer weiteren Überalterung der Bediensteten gegensteuern zu können, benötigen wir jährlich 25 Nachwuchskräfte.

Wir möchten Sie ausdrücklich einmal einladen, Dienst für mindestens eine Woche in einer Justizvollzugsanstalt im Land zu versehen, um sachgerecht einschätzen zu können, was unsere Bediensteten täglich so leisten.

Ich bin aber davon überzeugt, dass Sie unser Angebot, Dienst in einer Justizvollzugsanstalt für eine Woche zu verrichten, nicht annehmen werden, da Sie Angst vor dieser Erfahrung haben könnten.

Überzeugen Sie mich vom Gegenteil! Ich würde mich freuen und Sie unterstützen.
Mit freundlichem Gruß
Bülau
Landesverbandsvorsitzender des BSBD

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