Das letzte Wort
16. April 2010 | Themenbereich: Polizei Poeten | DruckenDresden, Feb.2009: Heran fliegende Bierflaschen und Beleidigungen reißen mich aus meinen Gedanken. Schade eigentlich, ich dachte hier will man was verändern. Zwei Widerstände und Beleidigungen gegen meine Person beenden den heutigen Einsatz.
Im Januar 2010, kommt es zur Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht des Dresdener Amtsgerichts. Verhandelt wird wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Beleidigung und Besitz von Betäubungsmitteln.
Der Angeklagte ist Anfang 20. Der Richter begrüßt die zwei Kollegen und mich. Wir treten als Zeugen auf. Weiterhin sind der Beschuldigte und sein Rechtsanwalt, die Jugendgerichtshilfe, der Bewährungshelfer des Beschuldigten, eine Sachverständige des Uniklinikums, die Schöffen, ein weiterer Beamter des Polizeigewahrsams sowie die Staatsanwaltschaft erschienen.
Alle Anwesenden und deren Aufgaben sind mir durch mehrere erlebte Verhandlungen bereits gut bekannt – dachte ich. Zunächst findet ohne die Zeugen die Befragung des Beschuldigten zum Tathergang statt. Wir erfahren, dass der Beschuldigte geständig zu sein scheint. Er räumt das Schlagen gegen die Brust des Kollegen ein und entschuldigt sich für die Worte „Du Spasti“.
Die weitere Verhandlungsstrategie überlässt er seinem vom Gericht bestellten Anwalt. Der Rest der Verhandlung scheint ihn offensichtlich zu langweilen. Mehrfach gähnt er genussvoll und streckt die Arme gen Decke. Seine liegende Sitzposition korrigiert er mehrfach. Ausschlaggebend dafür dürften die strengen Blicke des Vorsitzenden sein.
Nun werde ich befragt. Die Befragung findet zuerst durch den Vorsitzenden und die Schöffen statt. Es wird detailliert nach unserer damaligen Auftragslage sowie dem gesamten festgestellten Verhalten des Angeklagten gefragt. Ich begrüße dies, bin aber auch ein wenig verunsichert. Ich toleriere das damalige Auftreten des Angeklagten uns gegenüber in keinster Weise, denke aber, dass nach meinem Empfinden hier eine milde Strafe ausgesprochen werden sollte.
Der Anwalt des Beschuldigten versucht mich unter Druck zu setzen. Er fragt immer wieder nach, versucht mich zu verunsichern. Er scheint ein und dieselbe Frage mehrfach zu stellen, formuliert jedoch ständig um. In leicht sarkastischer Art und Weise scheint er von unseren polizeilichen Maßnahmen amüsiert zu sein.
Zu meiner Unterstützung wird er zweimal zur Ordnung durch den Vorsitzenden gerufen. Offensichtlich verfolgt die Verteidigung die Strategie unsere getroffene Maßnahme als rechtswidrig darzustellen. Im späteren Plädoyer stellt die Verteidigung ihren Mandanten als rechtstreuen Bürger dar, der an dem Abend lediglich seinem Demonstrationsrecht nachgehen wollte.
Seltsam, ich frage mich wie man im volltrunkenen Zustand etwas gesellschaftlich verändern möchte. Der Angeklagte führt unteranderem für sein damaliges Verhalten ein hohes Maß an Alkohol und Drogenkonsum an – die Verteidigung beruft sich jedoch auf das Versammlungsrecht gemäß dem Grundgesetz.
Es scheint ein langer Prozesstag zu werden. Alle Prozessbeteiligten einigen sich darauf, heute zu einem Urteil zu kommen. Weitere Beweisanträge, wie z.B. eine mögliche Vorladung des Dienst habenden Polizeiführers an jenem Abend, werden verworfen.
Man ist sich auf Seiten der Staatsanwalt über die Rechtmäßigkeit der polizeilich getroffenen Maßnahmen zwar nicht ganz sicher, belässt es aber bei der Rechtmäßigkeit.
Es kommt zur Befragung des Bewährungshelfers und der Jugendgerichtshilfe. Auf beiden Seiten herrscht Einigkeit über den persönlichen Lebensweg des Angeklagten. Dieser ist von Traurigkeit und Versagen in der Gesellschaft gekennzeichnet. Persönlichen Halt und Liebe scheint der Angeklagte in seiner Familie nie kennengelernt zu haben. Alle paar Monate stand ein neuer Stiefvater vor der Wohnungstür.
Der Angeklagte war zunehmend zu Hause nicht mehr erwünscht und der erste Schritt in die Kleinkriminalität kam schnell. Bier, Wodka und Dope wurden zur Selbstverständlichkeit. Der Vorsitzende verliest später das Vorstrafenregister des Angeklagten. Es ist lang und überwiegend beherrscht von durchgehender Kleinkriminalität wie 15 maliges Erschleichen von Leistungen, Besitz von Betäubungsmitteln, 2 maliges Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, Unterschlagung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Hinzu kommt ein zuletzt zweimaliger Alkoholexzess (über 2,2 Promille) der mit einem Aufwachen im Polizeigewahrsam endete. Bis heute wurde der Angeklagte mehrmals strafrechtlich ermahnt. Hinzu kommen gemeinnützige Arbeitsstunden sowie zuletzt ein einmonatiger Aufenthalt in Untersuchungshaft. Zum Tatzeitpunkt befand sich der Angeklagte innerhalb einer Bewährung von 2 Jahren.
Das Urteil dürfte somit interessant werden. Offensichtlich weniger für den Angeklagten, der erneut aus seinen Träumen von seinem Anwalt gerissen werden muss. Man prognostiziert dem Angeklagten eine schwere Kindheit und einen Lebensweg der von Alkohol und Drogenmissbrauch bestimmt war. Man bittet um eine milde Strafe und Anwendung des Jugendstrafrechts. Die bestellte medizinische Gutachterin wird ohne Befragung entlassen. Ihr heutiges Erscheinen wirft Fragen bei mir auf.
Nach einer erneuten Prozesspause kommt die Staatsanwaltschaft zu ihrem Plädoyer. Die Kollegen und ich sind gespannt welche Worte die Frau Staatsanwältin finden wird. Zuvor wurden wir durch ihre Nachfrage an den Bewährungshelfer, ob man den derzeitigen Lebensweg des Angeklagten nicht als „Sehr, sehr sehr positiv“ ansehen könnte, überrascht. „Schließlich ist er bestrebt die Schulausbildung nachzuholen. Hinzu kommt die im letzten Jahr selbstständig gefundene und bezogene Wohnung“.
Die Staatsanwaltschaft schließt sich dem zuvor dargestellten schweren Lebensweg des Angeklagten an. Das damalige aufgefundene mitgeführte Haschisch wird als Lappalie zur Seite geschoben. „Hohes Gericht, übrig bleibt das Schuppsen oder Schlagen gegen den Beamten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kann zwischen Schuppsen und Schlagen nicht unterschieden werden. Schließlich sei der Beamte nicht verletzt worden, was durch das Tragen seiner Schutzausstattung auch verhindert wurde“, so sinngemäß die Staatsanwaltschaft.
Seltsam, ich frage mich, ob unsere schwere Schutzausstattung unserem Schutz dienen soll, oder als Freibrief für körperliche Angriffe bestimmt ist. Ich wäre erfreut über den Verzicht unserer persönlichen kiloschweren Schutzausstattung – über das Tragen unseres Darth Vaderartigen Helmes. Ständige Übergriffe von radikalen Autonomen sowie anfliegende Bierflaschen und Ähnliches machen das stundenlange Tragen unserer Schutzausstattung leider unverzichtbar.
Ich frage mich ob die Frau Staatsanwältin sich schon mal vor körperlichen Übergriffen schützen musste – übelste Beleidigungen und Unverständnis hinnehmen durfte. Erstes vermehrtes Kopfschütteln geht im Gerichtssaal um.
Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungsbeamten ist hier nicht zu sehen. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Ende ihres positiven Plädoyers für den Angeklagten und fordert 80 Arbeitsstunden. Kein einziges ermahnendes Wort kommt über ihre Lippen.
Die Verteidigung erhebt sich mit folgenden Worten und einem schälmischen Grinsen: „Ich habe noch nie erlebt, dass die Staatsanwaltschaft die Aufgaben der Verteidigung übernimmt. Ich schließe mich der Forderung der Staatsanwaltschaft für meinen Mandanten an.“
Ein Raunen geht durch den Saal. Wir ernten ermahnende Blicke des Vorsitzenden für unser kleines spontanes Gelächter. Passender hätte man die Leistung und das Unrechtsbefinden seitens der Staatsanwaltschaft nicht formulieren können.
Das Schöffengericht zieht sich zur Urteilsberatung zurück. Nach einer 15 min. Pause erfolgt folgendes Urteil im Namen des Volkes durch den vorsitzenden Richter.
Der Angeklagte wird zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit in Höhe von 80 Stunden verurteilt. Die Bewährungszeit von 2 Jahren bleibt bestehen.
Zu unserer Freude und unserem Verständnis findet schließlich der Vorsitzende die angemessenen Worte für den Angeklagten. Er zeigt Verständnis für seinen schweren Lebensweg, weist ihn aber deutlich auf das weitere Unterlassen von Straftaten hin. Es wird ihm zum ersten Mal in der Verhandlung Grenzen aufgezeigt. „Was halten sie davon, wenn die Polizei sie demnächst einfach volltrunken auf der Straße liegen lassen würde. Wir werden Gewalt gegen 7 Polizeibeamte nicht hinnehmen“, höre ich den Vorsitzenden wütend in Richtung des Angeklagten sagen.
Dieser schaut verletzt zu Boden. Vielleicht ist er sich jetzt zum ersten Mal seiner derzeitigen Lebenssituation bewusst. „Das ist ihre letzte Chance. Ich werde sich bei der nächsten Kleinigkeit ohne Zögern sofort wieder einsperren. Erinnern sie sich an ihren letzten Haftaufenthalt“, ermahnt ihn der Vorsitzende.
Wie sehr hätten wir uns diese Worte von Seiten der Staatsanwaltschaft gewünscht. Offensichtlich hat sie unsere Meinung bemerkt, zeigt sich aber völlig unbeeindruckt davon. Wie sooft hat der Angeklagte das letzte Wort. Dieser schweigt.
Könnte es zur Abwechslung nicht mal vielmehr heißen „Der Zeuge hat das letzte Wort?“
von Markus Thomas, Essen



Hallo Markus,
Deine hier erzählte und vor allem beeindruckende Geschichte höre ich fast jeden Tag; aus einem anderen Bundesland, aus einer anderen Ortschaft, anderen Namen und mit anderen Polizeibeamten. Das Schlimme daran: Alle wissen es, bloß keiner tut was dagegen. Ich weiß ganz genau, von was Du sprichst…
Aber denke immer daran: “Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!” (Erich Kästner)
Liebe Grüße von
Stefan
http://www.praxisneuesleben.de