„BILD”-Berichterstattung vom Deutschen Presserat missbilligt
15. April 2010 | Themenbereich: BSBD, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | DruckenBericht vom 04.12.2009: „Nachts holen sich die Wärterinnen Häftlinge zum Sex” stellt eine Verletzung des Pressekodexes in Bezug auf die journalistische Sorgfaltspflicht dar.
Der Deutsche Presserat hat gegen die Redaktion von „BILD” eine Missbilligung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Verhältnisse im deutschen Strafvollzug ausgesprochen. Der Beschwerdeausschuss dieses freiwilligen Selbstkontrollgremiums entscheidet, dass der am 04. Dezember 2009 veröffentlichte und unter der Schlagzeile „Nachts holen sich die Wärterinnen Häftlinge zum Sex” eine Verletzung des Pressekodexes in Bezug auf die journalistische Sorgfaltspflicht darstelle. Die vorgenommenen Verallgemeinerungen seien nicht zulässig gewesen, hatten die Ausschussmitglieder übereinstimmend festgestellt. Zuvor hatte sich der BSBD mit einer Beschwerde an den Presserat gewandt.
Ausgangspunkt der Berichterstattung war der spektakuläre Ausbruch von zwei Gefangenen aus der JVA Aachen Ende November vergangenen Jahres. In der Folge veröffentlichte „BILD” einen „großen Knast-Report”. In diesem wurden durch den Verfasser die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten wider besseres Wissens als „Wärter” bezeichnet, es wurden zahlreiche Klischees geschürt. So stellte nach Auffassung des BSBD die verallgemeinernde Behauptung, „Nachts holen sich die Wärterinnen Häftlinge zum Sex” eine pauschale Beleidigung des gesamten Personals und insbesondere der mehr als 8.000 weiblichen Beschäftigten im deutschen Strafvollzug dar. Die Behauptungen, die „BILD” im Zuge der Berichterstattung Häftlingen zuschrieb, wurden nach Überzeugung des BSBD so aufbereitet, dass sie das Geschehen als „normales Tagesgeschäft” erschienen ließen.
Der Axel Springer Verlag argumentierte gegen über dem Deutschen Presserat, dass die Berichterstattung eine aktuelle und weite Teile der Bevölkerung interessierte Frage aufgreife. Die Aussagen der Ex-Häftlinge seien glaubhaft und nachprüfbar gewesen. Der Presserat hielt dem jedoch entgegen, dass die in dem Beitrag dargelegte Quellenlage eine Verallgemeinerung nicht zulasse. Zwar sei nicht zu kritisieren, wenn die Redaktion ehemalige Gefangene zu Wort kommen lasse. Die pauschalierenden Verallgemeinerungen seien jedoch nicht hinnehmbar. So stelle die Behauptung eines der Häftlinge, nur etwa ein Viertel der Vollzugsbediensteten seien „sauber”, eine sehr weitgehende Verallgemeinerung dar, die die Redaktion unwidersprochen stehenlasse. Mit der Sorgfaltspflicht einer Redaktion sei es zudem nicht zu vereinbaren, dass sie die Behauptungen auf einzelne Aussagen stützt und entgegen ihrer Einlassung beim Presserat, diese nachgeprüft zu haben, das im Beitrag nicht kenntlich gemacht habe. Die Bezeichnungen „Wärter” und „Wärterinnen” wurden durch das Kontrollgremium nicht beanstandet. Obwohl nicht offizielle Berufsbezeichnung stellten sie nach Überzeugung des Gremiums keine Beleidigung, sondern tägliche Umgangssprache dar.
Die so schwerwiegenden Verstöße gegen die presseethischen Grundsätze hat der Presserat nun mit einer Missbilligung geahndet. Zwar ist „BILD” nicht verpflichtet, diese Missbilligung zu veröffentliche. Der Presserat empfiehlt dies aber als Ausdruck fairer Berichterstattung. Der Presserat selbst ist ein freiwilliges Selbstkontrollgremium, das 1956 gegründet wurde.
BSBD-Landesvorsitzender Klaus Jäkel begrüßt die Entscheidung des Presserats sieht aber weiterhin eine massive Denunzierung der deutschen Strafvollzugsbediensteten, die sich danach mit dem Begriff „Wärter” oder „Wärterin” abfinden sollen.” Wie würden wohl die betroffenen Journallisten reagieren, wenn sie fortdauernd als „Schmierenkomödianten” bezeichnet würden?


