Alkoholkaufverbot: Nicht mehr reden – handeln!

19. März 2010 | Themenbereich: Bayern, Deutsche Polizeigewerkschaft | Drucken

Das dritte Jahr in Folge hat Innenminister Joachim Herrmann bei der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) den Zusammenhang von Alkohol und Gewalt bei Jugendlichen beklagt. Stets werden Gegenmaßnahmen nur angekündigt aber nicht umgesetzt. Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft ( DPolG), fordert ein Ende dieser “Ankündigungspolitik”. “Wer Marktführer der Inneren Sicherheit sein will, muss handeln. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat hier inzwischen Maßstäbe gesetzt”, so Benker.

Die DPolG fordert seit März 2008 die Einführung eines generellen Verkaufsverbots für Alkohol an Tankstellen und Kiosken zur Nachtzeit zwischen 20 und 6 Uhr. Die Kriminalstatistiken der Jahre 2007, 2008 und die aktuelle PKS dokumentieren eine ständige Zunahme alkoholbedingter Gewaltdelikte Jugendlicher und Heranwachsender. Allen Beteiligten ist klar, dass das “Vorglühen” zu einem allabendlichen Ritual geworden ist. Dabei sind nach polizeilichen Erkenntnissen insbesondere Tankstellen zu Versor-gungsstellen für Jugendliche geworden, die sich mit ausreichend Alkohol für die Nacht eindecken. Bereits im März 2008 hatte die DPolG öffentlich und in einem Schreiben an den Minister auf die Notwendigkeit eines nächtlichen Verkaufsverbots für Alkohol hingewiesen und die Bayerische Staatsregierung nach dem Vorbild Baden-Württembergs, wo eine solche Regelung nun seit 1. März 2010 gilt, zum Tätigwerden aufgefordert.

Nach gut zwei Jahren sind bei der Bayerischen Staatsregierung erste Anzeichen eines Umdenkens erkennbar. Allerdings ist die Absicht, das Alkoholverkaufsverbot erst ab 22 Uhr beginnen zu lassen und auf Spirituosen zu beschränken, nur halbherzig. Benker ist überzeugt, dass nur ein Trockenlegen dieser Quellen bereits ab dem Ladenschluss von 20 Uhr positive Auswirkungen auf die alkoholbedingten Gewalttaten, deren Leidtragende häufig auch Polizeibeamtinnen und -beamte sind, haben wird.

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