Rüttgers: „Ich will keine weiteren Sonderopfer für die Beamten!”

16. März 2010 | Themenbereich: BSBD, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | Drucken

Am Rande der heutigen dbb-Hauptvorstandssitzung trafen Mitglieder der BSBD-Landesleitung mit Ministerpräsident Dr. Rüttgers zu einem bereits üblich gewordenen Gedankenaustausch zusammen. Dabei wurde erneut deutlich, dass der Politiker über einen sehr guten Kenntnisstand über die aktuelle Situation im NRW-Strafvollzug verfügt.

Der Ministerpräsident wies zunächst darauf hin, dass er trotz vieler Vorbehalte in der Öffentlichkeit gegenüber dem öffentlichen Dienst ein Befürworter des Berufsbeamtentums sei. Der gesamte staatliche Aufbau sei nur mit einem gut funktionierenden öffentlichen Dienst gewährleistet.

„Die Situation im NRW-Strafvollzug liegt mir besonders am Herzen,” erklärte der Ministerpräsident. Viele Millionen EURO habe man in den letzten vier Jahren in den NRW-Strafvollzug investiert, insbesondere im baulichen Bereich. Gleichwohl sei es innerhalb dieser kurzen Zeit nicht möglich, die auch ihm bekannten Defizite der früheren Jahre kurzfristig zu beheben, machte der Politiker seine Position deutlich.

Auf die Frage des BSBD-Landesvorsitzenden Klaus Jäkel, ob bei einer Wiederwahl der öffentliche Dienst mit weiteren Sonderopfern zu rechnen habe, antwortete Ministerpräsident Dr. Rüttgers:

„Ich will keine weiteren Sonderopfer für die Beamten!”

Auch sei die Beihilfe stabil, so dass keine weiteren Kürzungen erforderlich würden. Darüber hinaus wies der Ministerpräsident darauf hin, dass im Haushaltsjahr 2009 ein Überschuss von rd. 900 Millionen EURO erwirtschaftet worden sei. Davon seien 300 Millionen EURO der Versorgungsrücklage für die Beamtenpensionen zugeführt worden. Am 01.07.2009 habe die Rücklage bereits 2,27 Milliarden EURO betragen.

Hinsichtlich der Einbindung des Weihnachtsgeldes in das Grundgehalt der Beamten, zeigte sich der Ministerpräsident durchaus optimistisch und gesprächsbereit. Er machte jedoch darauf aufmerksam, dass über die Modalitäten im Rahmen der vorgesehenen großen Dienstrechtsreform verhandelt werden müsse.

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