Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht notwendig

11. März 2010 | Themenbereich: Justiz | Drucken

Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nach dem Jugendstrafrecht erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz und die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht: Der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall bestätigt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht ein notwendiges Instrument zum Schutz vor schwersten Verbrechen ist. Es ist leider traurige Realität, dass es junge Schwerkriminelle gibt, die auch nach Verbüßung einer langjährigen Jugendstrafe hochgefährlich sind. Es ist daher zu begrüßen, dass der Bundesgerichtshof die von uns 2008 eingeführten, strengen Regelungen als verfassungskonform bestätigt und in dem vorliegenden Fall angewandt hat.

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.