Keine Kennzeichnung von Polizeibeamten
11. März 2010 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen, Niedersachsen | DruckenDie Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) lehnt die seitens der Fraktion „Die LINKE“ im niedersächsischen Landtag geforderte Kennzeichnungspflicht für niedersächsische Polizeibeamte ab. Im Rahmen eines Entschließungsantrages an den Landtag fordert die Fraktion „Die LINKE“ das verpflichtende Tragen von Namensschildern für alle Polizeivollzugsbeamten im Rahmen ihrer Dienstausübung. Diese Forderung wird vom Vorsitzenden der DPolG Niedersachsen, Thomas Kliewer, kategorisch abgelehnt. Thomas Kliewer dazu heute in Hannover: „Gerade in Zeiten einer spürbar ansteigenden Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte ist nicht hinzunehmen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen mit der namentlichen Kennzeichnung ihren letzten, nämlich den privaten Schutzraum verlieren. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei hat ungebrochen einen hohen Wert. Wir brauchen keine derartigen Markierungen von Polizisten!“
Die DPolG Niedersachsen befürchtet, dass sich Übergriffe beziehungsweise Angriffe auf Polizisten weiter häufen könnten. Dass die Polizeibeamten einer durchaus erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind, wird zurzeit auf allen Ebenen diskutiert und von der Politik unisono beklagt.
Zur Untersuchung dieses Phänomens findet aktuell eine Studie des KFN statt.
Nicht zuletzt die im letzten Jahr in Berlin auf drei Privatfahrzeuge von Polizeibeamten verübten Brandanschläge machen dies noch einmal besonders deutlich.
Dabei weist Kliewer darauf hin, dass viele Polizeibeamte in Niedersachsen seit Einführung der blauen Uniform durch ein Namensschild erkennbar sind, wenn sie es für erforderlich halten. Eine verpflichtende Kennzeichnung hält die DPolG Niedersachsen aber für Unsinn, weil sie keine deutliche Erleichterung der Ermittlungsarbeit erreicht.
Die bestehenden Regelungen, beispielsweise die Kennzeichnung von Einsatzhundertschaften, haben sich bewährt und sind auch vollkommen ausreichend. Einsätze im Alltagsgeschäft der Beamtinnen und Beamten werden immer dokumentiert und sind stets nachvollziehbar.
Die in Niedersachsen mit Erlass geregelte freiwillige Trageweise von Namensschildern ist vernünftig und nicht zu ändern. Einer offenen und bürgernahen Polizei stehen die aktuellen Regelungen zugunsten der Privatsphäre der Beamten in keinem Fall entgegen.
Der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger vor eventuellen staatlichen Übergriffen bleibt durch die grundsätzliche Erkennbarkeit und Identifizierungsmöglichkeit, gerade bei Großeinsätzen, gewahrt, so Kliewer.



Alles nicht Wahr weil es nicht Wahr sein darf?
Seit einigen Jahren fordert Amnesty International für Deutschland dringend polizeiunabhängige Beschwerde- und Untersuchungstellen welche Beschwerden nachgehen dürfen. Sicherlich alles Verleumder in dem Verein…
Es gibt mittlerweile auch genügend Vorfälle und gerichtsbekannte Vorfälle wo das Mauern und Schweigen der Polizei Thema vor Gericht war.
Wenn dem so ist, dann können wir ja die Regierung abschaffen und die NGO Amnesty International zum neuen Regierungsgewaltkommissar bestellen.
@klaus
Besser wäre es. Wenn man aktuell so sieht wie Mappus, Grube und Merkel gerade S21 durchprügeln lassen…
Das die Polizisten das in _dieser_ Art mitmachen erschreckt mich trotz meiner Vorurteile doch etwas. Damit haben sie klar gemacht das sie nicht auf der Seite der Mehrheitsgesellschaft stehen.
Jeder beamteter Transfergeldempfänger der gerade die Stuttgarter Steuerzahler mit den Zwangsmitteln des Polizeistaats “beglückt” sollte klar sein das er persönlich in einem Rechtsstaat, welcher seinen Namen verdient, zur Rechenschaft gezogen werden kann (Befehlsnotstand gillt als Ausrede übrigens nicht).