Unabhängigkeit des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich

10. März 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Innere Sicherheit | Drucken

Innenminister Heribert Rech hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich begrüßt. „Jetzt haben wir Klarheit in der Frage, dass die staatliche Aufsicht über die Datenschutzstellen im nichtöffentlichen Bereich, wie sie derzeit besteht, nicht dem Unabhängigkeitserfordernis nach EU-Recht entspricht. Wir werden nach eingehender Prüfung der Entscheidung in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern die Vorgaben des Gerichts umsetzen. Priorität hat für mich der Datenschutz, der für die Bürger immer wichtiger wird.” Das sagte Innenminister Heribert Rech am Dienstag, 9. März 2010, in Stuttgart.

Die Zuordnung der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zum Landesbeauftragten für den Datenschutz sei politisch entschieden. Die Ausgestaltung müsse nun nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs erfolgen.

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