Wiederholter Schmuggel führt in die Untersuchungshaft

9. März 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Zoll | Drucken

Der wiederholte Versuch, die Droge Khat über die Grenze illegal auszuführen, brachte einen 41-jährigen Niederländer nun in Untersuchungshaft. Ende Februar 2010 kontrollierte ihn in Inzlingen eine Zollstreife, die bei ihm 54 Kilogramm Khat fand.Da bereits im November 2009 Zollbeamte 106 Kilogramm Khat bei ihm ebenfalls in Inzlingen festgestellt hatten, ordnete das Amtsgericht Lörrach auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des wiederholten Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nun die Untersuchungshaft an.

Bei der Zollkontrolle zeigte sich der Niederländer nicht kooperativ. Der Aufforderung, den Kofferraum zu öffnen, kam er nicht nach und wollte sich gleich wieder ins Fahrzeug setzen. Als die Zollbeamten selbst den Kofferraum öffneten, stießen sie auf zehn mit Khat-Bündel gefüllte Kartons.
Bei der Kontrolle im November letzten Jahres stellte der Zoll zudem fest, dass er ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug fuhr. Da er seinen Wohnsitz in der EU hat, wurde er zusätzlich aufgrund des Verstoßes gegen Zollvorschriften wegen Steuerhinterziehung angezeigt.

Das Zollfahndungsamt Stuttgart – Dienstsitz Freiburg – hat die Ermittlungen übernommen.

Die Droge Khat, die auch unter anderen Schreibweisen wie Kath oder Kat bekannt ist, enthält in geringem Umfang die Wirkstoffe Cathin und Cathinon, die vom Betäubungsmittelgesetz erfasst sind. Die frischen Blätter des Khatstrauches, der überwiegend in Südarabien und in Ostafrika angebaut wird, werden hauptsächlich gekaut oder als Tee aufgegossen. Der Konsum der Droge verursacht zunächst ein Gefühl der Euphorie und ist abschließend durch Geistesabwesenheit und Depression gekennzeichnet.

Herausgeber:
Hauptzollamt Lörrach

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