Diskussion um Verjährungsfristen
9. März 2010 | Themenbereich: Justiz, Schleswig-Holstein | DruckenZur Diskussion um längere Verjährungsfristen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch erklärt Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß: “”Angesichts der jetzt bekannt gewordenen, fürchterlichen Fälle von sexuellem Mißbrauch an Schülerinnen und Schülern kann ich den Ruf nach einer Überprüfung der Verjährungsfristen gut nachvollziehen. Ich plädiere aber für eine Prüfung mit Augenmaß, die das Gesamtsystem der Verjährungsfristen nicht außer acht lässt. Und gebe zu bedenken, dass die derzeitige Rechtslage der besonderen Situation von sexuell mißbrauchten Kindern bereits insofern Rechnung trägt, als dass die Verjährung in diesen Fällen erst mit dem 18. Lebensjahr des Opfers beginnt. Das heißt zum Beispiel, daß beim Vorwurf eines schweren sexuellen Mißbrauchs, bei dem die Verjährung 20 Jahre beträgt, eine Strafverfolgung grundsätzlich bis zur Vollendung des 38. Lebensjahrs des Opfers möglich ist. Zudem gibt es zahlreiche Handlungen (etwa Beschuldigtenvernehmung, Anklageerhebung oder Erlaß von Haftbefehlen), die nach Bekanntwerden der Tat zur Unterbrechung und einem Neubeginn der Verjährung führen. Absolut verjährt ist eine Tat erst dann, wenn das Doppelte der jeweiligen Verjährungsfrist abgelaufen ist. ”
“Ich warne also vor Aktionismus bei diesem Thema. Zugleich sollten wir nach Möglichkeiten suchen, noch bessere Hilfsangebote für die Betroffenen zu schaffen, so dass es diesen möglich ist, ihr Schweigen zu brechen, über das Erlittene zu reden und somit die Strafverfolgung der Täter rechtzeitig einzuleiten”.”


