Neue Dienstkleidung für NRW-Strafvollzugsbedienstete
8. März 2010 | Themenbereich: Nordrhein Westfalen, Strafvollzug | Drucken„Der von NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter wiederholt erhobene Vorschlag einer 1 : 1 Übernahme der Polizeiuniform für die NRW-Strafvollzugsbediensteten mit einer zentralen Kleiderkammer wird vom BSBD voll und ganz unterstützt,” so BSBD-Landesvorsitzender Klaus Jäkel heute gegenüber der Presse.
Bereits seit Jahren ist feststellbar, dass in ganz Europa blaue Dienstkleidungen für den Bereich der inneren Sicherheit eingeführt werden. So ist auch aus Sicht des BSBD die Absicht einer solchen Umsetzung für den NRW-Strafvollzug zu begrüßen.
Nach einer landesweiten Umfrage aller BSBD-Mandatsträger, die wiederum zur Entscheidungsfindung die betroffenen Dienstkleidungsträger/innen eingebunden haben, ergibt sich eine eindeutige klare Aussage:
Die von NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter angestrebte 1 : 1 Übernahme der blauen Uniform der Polizei, verbunden mit einer zentralen Kleiderkammer, wird favorisiert.
Der BSBD sieht in dieser eindeutigen Aussage, die auch durch viele unmittelbar an den BSBD gerichtete Schreiben unterstützt wurde, eine Bestätigung dafür, dass die Polizeiuniform auf eine große Akzeptanz stößt. Darüber hinaus würde diese Uniform auch außerhalb der Vollzugseinrichtungen deutlich machen, dass ihre Träger hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Vor dem Hintergrund der im Strafvollzug, insbesondere im allgemeinen Vollzugsdienst vorhandenen Mischarbeitsplätze darf das Angebot für die betroffenen Bediensteten auch nicht nur auf die Wachdienstuniform der Polizei beschränkt sein, sondern muss die Bürodienstuniform einbinden, so die einhellige Auffassung der NRW-Strafvollzugsbediensteten.
„Insoweit findet der Vorschlag der NRW-Justizministerin im NRW-Strafvollzug eine absolute Zustimmung, der auch einer Realisierung zugeführt werden sollte,” so der BSBD-Landesvorsitzende Klaus Jäkel, der bestätigte, dass diese Forderung und Auffassung des BSBD dem NRW-Justizministerium bereits vorgetragen wurde.
Hinsichtlich der Beschaffung der neuen Dienstkleidung sollte diese, wie von der Ministerin vorgeschlagen, durch eine zentrale Kleiderkammer erfolgen. Alle anderen Beschaffungsmodelle würden sich auch für die Bediensteten insgesamt nachteilig auswirken. Eine erneute zusätzliche finanzielle Belastung, insbesondere während der aus dem NRW-Justizministerium vorgeschlagenen dreijährigen Übergangszeit, ist nicht vermittelbar zumal auch noch nicht bekannt ist, mit welchem Kostenvolumen die Dienstkleidungsinhaber bei den einzelnen Kleidungsstücken rechnen müssen.


