Gewaltprävention und Opferschutz durch Täterarbeit

8. März 2010 | Themenbereich: Prävention, Thüringen | Drucken

“Wir wollen Täter stärker in die Verantwortung nehmen. Die Arbeit mit dem Täter ist ein Element des präventiven Opferschutzes. Eine veränderte Wahrnehmung und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, können bei den Tätern zur Vermeidung von Gewalt führen. Im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes schaffen wir für Staatsanwaltschaften und Gerichte zusätzliche Optionen, Straftäter zur Teilnahme an qualifizierten Täterprogrammen zu bewegen.” nimmt Justizminister Dr. Holger Poppenhäger zu der heutigen Entscheidung des Bundesrates in Berlin Stellung. Auch mit den Stimmen Thüringens überwies die Länderkammer dem Bundestag diese Gesetzesinitiative zum Opferschutz und zur Gewaltprävention.

Bereits heute können Staatsanwälte oder Gerichte sollen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren einstellen und zugleich die Auflage erteilen, dass der Beschuldigte an einem Täterprogramm teilnimmt. Die Fristen sind jedoch oftmals zu kurz, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Ein strukturiertes und professionell durchgeführtes Täterprogramm dauert in der Regel mehr als sechs Monate und beinhaltet neben ein Aufnahmeverfahren auch eine nachfassende Kontrolle (sog. Follw-up). Mit der beabsichtigten Änderung der Strafprozessordnung soll die Frist auf ein Jahr verlängert werden und der Begriff Täterprogramm in den Katalog für Weisungen und Auflagen aufgenommen werden. In das Strafgesetzbuch sollt die Teilnahme an einem Täterprogramm in den Katalog der möglichen Auflagen und Weisungen bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt eingefügt werden. Nach geltender Rechtslage ist eine solche Auflage nur im Zusammenhang mit einer Verfahrenseinstellung möglich.

Gerade zur effektiven Vorbeugung häuslicher Gewalt und zum Aufbrechen von wiederholter Gewalt gegenüber ehemaligen Partnerinnen kann Täterarbeit eine längerfristige und damit nachhaltigere Einwirkung auf die Lebens- und Verhaltensweisen des Täters nehmen. Durch gezielte psychologische Gesprächsführung soll die Fähigkeit vermittelt werden, ihr Verhalten zu erkennen, Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen und sich selber besser zu kontrollieren. „Nur wenn das gelingt, kann man das Opfer einer Gewaltbeziehung anhaltend schützen.” so Dr. Poppenhäger.

Übrigens:

Der Bundesrat befasste sich in seiner heutige Sitzung mit einer Reihe von Gesetzentwürfen, die er dem Bundestag erneut zuleitete, weil dieser in der vorigen Wahlperiode nicht abschließend beraten hatte. Sämtliche dieser sog. “Reprisen” betreffen die Justizpolitik: so schlagen die Länder höhere Strafen für politisch oder rassistisch motivierte Hasstaten vor und fordern, dass sich Straftäter vermehrt in qualifizierten Programmen mit ihrer Tat auseinandersetzen müssen. Außerdem wollen sie bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten auf Notare übertragen. Schöffen, die nicht ausreichend deutsch sprechen, um einer Verhandlung zu folgen, sollen künftig nicht mehr bei Gericht eingesetzt werden. (aus: www.bundesrat.de)

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