DPolG begrüßt bayerische Initiative “Gewalt gegen Polizeibeamte”

6. März 2010 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen | Drucken

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Initiative der Länder Bayern und Sachsen zur Strafverschärfung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Grundsatz begrüßt. Der bisherige Strafrahmen, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt, sei mit zwei Jahren “einfach nur lächerlich”. Allerdings reiche auch eine Verschärfung auf drei Jahre nicht aus.

In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt: “Wir fordern seit langem, die Strafandrohung bei Widerstandshandlungen deutlich zu verschärfen. Eine Androhung von zwei Jahren entspricht einer Sanktion wegen Fischwilderei, das ist fast eine Ordnungswidrigkeit und deshalb einfach nur grotesk. Aber auch eine Anhebung auf drei Jahre ist kein ausreichendes Signal. Deshalb wollen wir eine Strafandrohung von fünf Jahren, das wäre auf dem Niveau der Sachbeschädigung und Körperverletzung und deshalb das richtige politische Signal.

Richtigerweise fordert die bayerische Initiative, dass zur Verwirklichung des “besonders schweren Falles” von Widerstandshandlungen nicht nur beim Mitführen von Waffen, sondern auch von gefährlichen Gegenständen erfüllt sein soll. Nach unserer Auffassung sollte dabei die Benutzungsabsicht entfallen. Außerdem sollte auch die gemeinsame Tatbegehung mehrerer Täter schärfer bestraft werden.

Der Staat muss deutlich zeigen, dass Gewalt gegen Polizisten kein Kavaliersdelikt ist. Deshalb haben wir auch erheblich größere Erwartungen an die Justiz. Wenn nach brutalen Übergriffen im-mer wieder Bewährungsstrafen verhängt oder Einstellungen verfügt werden, ist dies eher eine Einladung zur nächsten Tat, als eine echte Sanktion. Wer Polizisten angreift und verletzt, gehört hinter Gitter und zwar für längere Zeit.

Außerdem erwarten wir, dass die Regierungen des Bundes und der Länder unseren Kolleginnen und Kollegen umfassenden Rechtsschutz, einschließlich der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, gewähren. Das ist noch immer sehr unterschiedlich ausgestaltet.”

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