Zeitnahe Neuregelung zur Datensicherheit
5. März 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Niedersachsen | Drucken“Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist keine Lizenz zur Untätigkeit.” Darauf hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Freitag (5. März 2010) hingewiesen. Vielmehr müsse nun über neue gesetzliche Regelungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Erfordernissen der Datensicherheit einerseits und einer effektiven Strafverfolgung andererseits erreicht werden. Die Bundesjustizministerin sei gefordert, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Das höchste deutsche Gericht habe weder die Vorratsdatenspeicherung an sich für grundgesetzwidrig erklärt, noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie in Frage gestellt.
“Es ist gut und richtig, die bürgerlichen Freiheitsrechte sehr hoch zu halten. Die Justiz braucht das Vertrauen der Bürger”, stellte Busemann fest. Dazu gehöre aber auch die Gewissheit, dass schwere Straftaten im Bereich des organisierten Verbrechens, des Kindesmissbrauchs sowie im Bereich des Terrorismus und seinem Umfeld aufgeklärt werden können. Das Bundesverfassungsgericht habe den Weg vorgezeichnet, der nun eingeschlagen werden müsse. “Es kommt jetzt darauf an, Justitias Waage wieder ins Gleichgewicht zu bringen”, so Busemann abschließend.


