Bundesamt kümmert sich um Schutz von Kulturgut
5. März 2010 | Themenbereich: Bevölkerungsschutz | DruckenAm 3. März jährte sich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Zwei Menschen verloren dabei ihr Leben. Bedeutende Archivgüter wurden verschüttet. Bis heute wurde ein Großteil der Bestände des Historischen Archivs geborgen, jedoch sind viele davon in einem schlechten Zustand. Einige Dokumente aus Köln wurden glücklicherweise schon vor dem Einsturz durch Mikroverfilmung gesichert, wie von der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut vorgesehen.
In Deutschland werden die Maßnahmen der Haager Konvention vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) durchgeführt. 6.369 Mikrofilme aus Köln hat das BBK im Barbarastollen eingelagert, dem zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland in der Nähe von Freiburg. Das entspricht rund zehn Millionen gesicherten Einzelaufnahmen, die dort in Edelstahlfässern gelagert sind, darunter Urkunden der Hanse und Kölner Stamm- und Wappenbücher. Die Mikroverfilmung ermöglicht es, dass die wertvollen Dokumente mindestens 500 Jahre überdauern können.
Ereignisse wie das Unglück in Köln oder der Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar 2004 machen bewusst, wie schnell wertvolles Kulturgut zerstört werden kann und damit für folgende Generationen unwiderrufbar verloren ist. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die Sicherungsverfilmung von Kulturgütern ist.
Jahrzehntelang erfolgte die Mikroverfilmung von deutschem Archivgut lediglich in schwarzweiß. Mit der Entwicklung eines speziellen Lasers ist nun eine neue Stufe der Sicherungsverfilmung erreicht. Am 15. März wird in Weimar ein Farbmikrofilm-Laserbelichter vorgestellt, der es neuerdings ermöglicht, historische Dokumente auch farbgerecht für die Nachwelt sicherzustellen. Zu dem Termin wird es noch eine Presseeinladung geben.
Die Haager Konvention
Die UNESCO hat 1954 in Den Haag eine Konferenz zur Ausarbeitung eines Kulturschutzabkommens einberufen. Das Ergebnis ist die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, der bis heute über 100 Staaten beigetreten sind. Zu den beschlossenen Maßnahmen zählen die Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut, der Bau von Bergungsräumen, die Sicherungsverfilmung von Archivgut von Bund und Ländern sowie die Sicherungsverfilmung von Bibliotheksgut. In Deutschland ist das BBK für die Durchführung verantwortlich.
