Bekämpfung der Hasskriminalität

5. März 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Mecklenburg-Vorp. | Drucken

In der heutigen Plenarsitzung befasst sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Straftaten, die von Vorurteilen und Hass geprägt sind.

Im Kabinett der Landesregierung war am 9. Februar 2010 die Wiedereinbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur sog. “Hasskriminalität” durch Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt als Mitantragsteller beschlossen worden.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: “Wir stehen europaweit vor dem Problem eines ungebremsten Anstiegs fremdenfeindlicher Hasskriminalität, zumeist mit rechtsextremistischem Hintergrund. Mit der geforderten Ergänzung des Strafgesetzbuchs wird dem Täter unmissverständlich verdeutlicht, dass sein Tun und seine Motive von der Rechtsgemeinschaft aufs Schärfste verurteilt und nicht geduldet werden. Alle Demokraten sind aufgerufen, sämtliche geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde, des öffentlichen Friedens und der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu ergreifen. Die Gesetzesinitiative zur Bekämpfung der Hasskriminalität ist hierbei ein richtiger und wichtiger Schritt.”

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der §§ 46, 47 und 56 des Strafgesetzbuches vor. Beweggründe wie fremdenfeindliche Einstellung, andere Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder äußeres Erscheinungsbild, Behinderung oder sexuelle Orientierung des Opfers sollen künftig verstärkt strafschärfend berücksichtigt werden. Zudem sollen bei entsprechender Tatmotivation regelmäßig Freiheitsstrafen statt Geldstrafen verhängt und Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden.

“Immer wieder werden Ausländer, Behinderte, Obdachlose und Zugehörige anderer Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen Opfer von schwerwiegenden Gewalttaten”, hebt Justizministerin Kuder hervor. “Derartige Angriffe sind geeignet, neben der Gesamtbevölkerung insbesondere die Opfer und alle Angehörigen der von diesen Straftaten betroffenen Minderheiten zu verunsichern und zu verängstigen. Gerade rechtsextremistische Kameradschaften und andere aggressiv fremdenfeindliche Gruppierungen bilden einen idealen Nährboden für zügellosen Hass und Intoleranz. Täter aus diesem menschenverachtenden Milieu lassen oftmals jegliche Unrechtseinsicht vermissen, weil sie Gewalt als legitimes Mittel im Kampf gegen eine pluralistische Gesellschaft ansehen.”

2 Kommentare
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  1. Ansicht eines Verkäufers

    Endlich mal was Positives…….bin im Einzelhandel tätig und beobachte schon seit langen eine unheimliche Hetze bezugen auf Frauen die Kopftuch tragen und werden oft aussgegrenzt weiter ist zu beobachten das sich zum thema Kopftuch sehr starke vorurteile und emotionale ansichten vertreten sind.
    Das erschwert natürlich die Kommunikation zwischen Muslimeschen Frauen und anders Gläubigen,
    meist bekommt man seitens der nicht-muslime gehässige sprüche zu Thema Kopftuch mit.

    Ps:Wir damit ist gemeint das Deutsche Volk braucht Menschen die Brücken bauen und nicht spalten der rechtspopulismus muss aufhören denn sie bringen mehr schaden als nutzen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Bielefelder

  2. Bin gespannt auf das Gesetz. Es werden bestimmt Ausnahmen hinzugefügt: Islamhass wird ja modern gesagt Islamkritik.

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